Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Parallelen zwischen jüdischem und deutschem Recht
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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97 Wird, dann kann das Studium dieses Rechts von großem Wert werden. Das Corpus juris der Römer ist in seiner Bedeutung als Gesetzbuch wohl ebenso beseitigt, wie das jüdische Recht; Grundlage sür das Studium wird es aber stets bleiben, und wenn ihm dann für dieses Studium das jüdische Recht an die Seite tritt, was es ebenso verdient, wie das römische Recht, dann wird den jungen Juristen eine bisher fast unbekannte Quelle eröffnet, von der er mit Erstaunen wahrnehmen wird, daß sie der römischen fast gleichwertig ist. Hierzu bedarf es nur einer modernen Bearbeitung der alten Quellen. Es verlohnte sich wahrlich, die umfangreiche und nicht leichte Arbeit in die Hand zu nehmen. Denn ist erst „das System des jüdischen Rechts," wie es für die heutige Zeit erforderlich wäre, geschrieben, dann würde es mithelfen, so manches Vorurteil zu beseitigen, das von Alters her bis auf die heutigen Tage gegen Juden und jüdische Anschauungen herrscht.