Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 10 (1907)
- Article
- Parallelen zwischen jüdischem und deutschem Recht
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3111067-3111086-3114154--2607-3114245- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— <6 — und schließlich ohne solche auch der Ehefrau eingerämnt worden. Ja, selbst eine so bedeutsame Einrichtung wie die des Jobeljahres, in welchem jede Schuld erlosch, Geschenke, ja sogar verkaufte Grundstücke dem früheren Eigentümer zurückgegeben werden mußten, wurde durch spätere Borschriften, irrsbesondere eine von Hillel getroffene Einrichtung, unwirksam gemacht. Und betrachtet marr das deutsche Recht, dann bedarf es gar nicht der Anführung von Beispielen, denn die neueste Zeit hat eine derartige Umwandlung des Rechts auf allen Gebieten sich vollziehen sehen, wie selten zuvor. Trotz dieser Wandelbarkeit und Wandlungsfähigkeit der Rechtsinstitutioner: aber sind gewisse wesentliche Grundlagen stets bestehen geblieben. Und so sind auch im jüdischen Recht diejenigen wesentlichsten Rechtsbegriffe rrnd Rechtsgeschäfte vorhanden, welche sich irn gegenwärtig geltenden Rechte Vorfinder:, selbstverständlich rnit Ausnahme aller jerrer Rechtsgeschäfte, die aus den Erfindungen mrd Entdeckungen, den Verkehrs- und Betriebsverhältnissen der neueren Zeit beruhen. Will man sich in einer kurzen Abhandlung hierüber einige Anschauungen verschaffen, so muß man das ganze Rechtsgebiet durcheilen. Zivilrecht und Strafrecht, Zivilnnd Strafprozeß können nur überflogen, die soziale Gesetzgebung der alten und neuer: Zeit kann nur gelegentlich gestreift werden' Einzelheiten könne:: nur hervorgehoben werden, wenn sie ein besonderes Schlaglicht aus die in Frage konnnenden. Verhältnisse werfen. Denn es ist unmöglich, den ganzen Umfang und Inhalt der bezeichnet^: Rechtsgebiete zu behandeln, abgesehen davon, daß hierzu Kenntnisse gehörter:, die zur Zeit nur wenige besitzen werden. Aus der Gegenüberstellung der einzelner: Rechtsrnaterier: und ihrer Behandlung irr: jüdischer: urrd deutschen Rechte wird man zu der: merkwürdigsten Resultaten korr:men. Wendet n:ar: sich zunächst zun: Strafrecht, so muß man allerdings an dasselbe nicht der: Maßstab der heutigen Zeit anlegen. Es entstand und er:twickelte sich unter