Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 9 (1906)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5665
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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veröffentlichte er ein Dekret, das völlige religiöse Freiheit verkündete, also den Uebertritt von der griechisch-katholischen Kirche zu einen: anderweiten Bekenntnisse, der bisher streng verboten war, gestattete. Sofort meldeten hundert und dreißig getaufte Juden die Rückkehr zu ihrer alten Religion an, später noch zahlreiche andere: darunter mehrere bekannte Rechtsanwälte, wie besonders der als hervorragender Jurist weit über Rußlands Grenzen berühmte Kupernik in Kiew, der vierzig Jahre lang dem Namen naä) Christ war, freilich stets wacker für seine früheren Glaubensgenossen gekämpft und in diesem Kampfe auch sein Lebengeopfert hat. Ein weiteres Zugeständnis an die Juden ist die Erweiterung des Maßes — bisher zwischen 5 und 10 pCt. der Hörer — der Aufnahmen von Juden ent den höherett Lehranstalten, besonders den Universitäten und Polytechnischen Schulen. An einzeltren dieser Jnftitutionett ist die Zahl der jüdischen Studentett sogar eine unbeschränkte geworden. Ja, es wurden, da nran andere Professoren nicht erlangen konnte, je ein jüdischer Privatdozent für Medizin und für Nationalökonomie mt der Petersburger Universität zugelassett. Das sind einige hellere Striche in dem dunklen Bilde. Beständig ist von geplanten Milderungen des Schicksals der Jtlden die Rede, aber freilich nichts Entscheidendes geschieht. Alles ist und bleibt schwankend. In dem Hattdelsvertrag tnit Deutschland gestattete die russische Regierung detr jüdischen Handelsreisenden eine Verlängerung der Giltigkeit ihrer Pässe von drei aitf sechs Monate und befreite sie von der erhöhten Gewerbesteuer. Aber die Aufhebung der grundsätzlichen Abweisung anderer jüdischer Atrsländer wurde nicht erreicht; leider hat es sich herausgestellt, daß, trotz aller schönen Worte, die russische Regierung hierin auch beit Amerikanern und Engländern noch keine Zugeständnisse gemacht hat. Der fremde Jude, der nicht Kaufmann ist, darf den Boden des heiligen Rußland tticht betreten. Eine grundsätzliche Besserung der unerträglichen Verhältnisse der russischen Juden bleibt der denmächst ztt erwählenden Reichsvertretung, der Ditma, Vorbehalten.