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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1909-01-01 · 12 (1909) · p. 16

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
12 (1909)
Article
Rückblick auf das Jahr 5668
Date
1909-01-01
Page
16 (sequence 15)
Language
German
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16 der russischen. Denn diese werden doch als Staatsbürger, wenn auch als minder berechtigte, behandelt, jene aber als „Fremde", die trotzdem die Blutsteuer entrichten müssen— und das alles im schreienden Widerspruche mit den förmlichen Bestimmungen des Berliner Vertrages von 1878, dem Rumänien sein Dasein als unabhängiger Staat verdankt. Aber Europa hat sich derart an diese Gewalttaten gewöhnt, daß nirgends mehr ein Protest gegen sie erfolgt. Auswanderung aus dem schändlichen, korumpierten Lande ist da das einzige Hilfsmittel. Ganz anders verfährt der Nachbarstaat Bulgarien, der kräftig aufblüht. Die Regierung hat hier die einzige antisemitische Zeitung nach kurzem Dasein unterdrückt. Ferner hat die Regierung die Annahme eines Gesetzes veranlaßt, das vorschreibt, daß alle jüdischen Kinder, die eine christliche Schule besuchen, den Nachweis erbringen müssen, daß sie jüdischen Religionsunterricht empfangen. Es ist dies ein Beweis für die Achtung und Sorgfalt, die die bulgarische Regierung, übrigens unter der unmittelbaren Einwirkung des human gesinnten Königs, der jüdischen Religion gewährt. Die Türkei hatte schon unter dem autokratischen Regimente des Sultans den Juden systematische Berücksichtigung zuteil werden lassen. Abdul Hamid ist stets ein Freund seiner getreuen jüdischen Untertanen gewesen. So hat er kürzlich seinem israelitischen Leibarzt Dr. Vier die hohe Stellung seines persönlichen Adjutanten verliehen. Die antisemitischen Ausschreitungen des Kaimakans von Jaffa wurden bald durch dessen Entfernung sowie die Abberufung des ihm Vorgesetzten Paschas geahndet. Von großer Bedeutung für die türkischen Inden ist dann die Wiedereinführung der Verfassung des Jahres 1876 geworden. Sie gewährt allen ottomanischen Untertanen ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis volle bürgerliche Rechtsgleichheit; die türkischen Juden sind damit von der Laune eines autokratischen Herrschers unabhängig gestellt. Sie sind sofort, ohne jede Ausschreitung und Gewaltsamkeit, zur Neuordnung ihrer Verhältnisse geschritten. Sie nötigten den alten Chacham-Baschi —

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