Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- David Honigmanns Aufzeichnungen aus seinen Studienjahren (1841/5)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 35)
- Language
- German
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167 morsch gewordenen Unterbau des feudalen Ständestaats in der konsistorialen Landeskirche mit neuen Stützen zu versehen. Von seiner Philosophie habe ich mich ferngehalten, aber die staats- und kirchenrechtlichen Vorträge habe ich mit größtem Interesse, ja ich kann sagen mit besonderem Eifer und Vorliebe gehört, und sie machten weder den Eindruck einer tendenziösen Polemik gegen die liberale Richtung noch übten sie auf die jungen Zuhörer solche Wirkung aus. Stahl nahm ganz entschieden Partei gegen die Restauration des mittelalterlichen Ständewesens in überwundenen Formen, wie sie der romantische Oedipus auf dem Trone träumte; er lehrte nur einen, dem englischen verwandten, modern konstitutionelle^ Staat, aber auf der Basis ständischer Gliederung. Er perhorreszierte nicht die modernen Ideen, sondern er suchte nur sie in ihrer Einseitigkeit und Ziellosigkeit als mit den unüberwindlichen konkreten Verhältnissen im Widerspruch und darum als Basis für die Entwickelung des Staats untauglich abzuweisen. Dabei war er in der Ueberlieferung des reichen, feingeschichteteu und vortrefflich durchgearbeiteten Stoffes, so weit ich es beurteilen konnte, sehr gewissenhaft. Er brachte eben alles zur Sprache und in einer zum Selbstdenken und Forschen anregenden, niemals nüchternen Weise. So saßen wir stets vollzählig und in gespanntester Aufmerksamkeit dem magern Männchen mit dem eingefallenen aschfarbenen Gesichte gegenüber, das, von. schwarzen Glutaugen belebt und dunkelglänzenden Haaren eingerahmt, unbeweglich zwischen den steifen „Vatermördern" auf uns herabblickte. Seine Stimme hatte meist eine unangenehme katharralische Nasalklangfarbe, die das Verständnis unbekannter Namen oder fremdsprachlicher Worte überaus erschwerte, und ein allgemeines Fußscharren veranlaßte, das dem Redner als Zeichen galt, die nicht verstandenen Worte deutlicher zu wiederholen. Sehr lehrreich war besonders sein an das allgemeine Staatsrecht sich anlehnende collegium publicum über die englische Verfassung, über welche damals in Deutschland noch sehr wenige zuverlässige Darstellungen vorhanden waren. Es ist wohl zu beachten, daß Stahl in jener Zeit vor 1848 diese Fragen eben nur theoretisch und historisch zu behandeln hatte, und dabei viel unbefangener sich geben konnte, als später im Ge-