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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1903-01-01 · 6 (1903) · p. Seite 10

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
6 (1903)
Article
Rückblick auf das Jahr 5662
Date
1903-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 mächtigen Alliirten auch in der Hochhaltung der Gewissensfreiheit nach. Die Juden sind dort völlig den Andersgläubigen gleichberechtigt. Im vergangenen Mai weihte die bereits 300 Familien zählende israelitische Gemeinde Lissabons eine neue große Synagoge ein, die erste auf dem Boden der Pyrenäenhalbinsel, wo die letzte vor mehr denn vier Jahrhunderten geschlossen worden war. In der That, ein herrlicher Triumph des Rechtes und der Freiheit, einer jener Sterne, die die Nacht der Menschengeschichte tröstend und verheißend durchleuchten! Wann wird ein solcher auch für die fünf Millionen unserer Glaubensgenossen in Rußland aufgehen? Das nunmehr verflossene religiöse Jahr hat den armen Unterdrückten wieder viel Trübes gebracht. Die Polizei, geleitet und geschützt von einigen Provinzialgouverneuren, führt gegen alle Juden, die es ohne hinreichende Bestechungsmittel wagen, über den Ansiedlungsrayon hinauszugehen, innerhalb dessen sie in hilflosem Elend ersticken, mit den gesetzlosesten Mitteln einen unerbittlichen Kampf. Das „Ministerium für Volksaufklärung" beschränkt jüdischen Knaben den Zutritt zu den Mittelschulen und Gymnasien und versperrt ihnen solchen an zahlreichen Orten gänzlich. In den technischen Hochschulen durften nur zwei vom Hundert jüdische Studierende sein, und ähnlich auf den Universitäten. Die Blutlüge veranlaßte immer wieder fanatische und von den Popen aufgehetzte Volksmassen zu Verfolgungen, die sich in diesem Jahre auch auf die sonst duldsamere, weil selbst geknechtete, polnische Bevölkerung erstreckt und, am 12. September, in Czenstochau zu den schlimmsten Mißhandlungen und Plünderungen geführt haben. Allein es giebt immerhin in diesem traurigen Bilde einige Momente, die die Hoffnung auf glücklichere und gerechtere Zeiten wieder aufleben lassen. Die höchste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde des ungeheueren Reiches, der Senat, zeigt sich nach wie vor, innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse, als ein wohlwollender Beschützer der unglückseligen „Hebräer". Er rettete die militärfreien unter den jüdischen Jünglingen vor den ungesetzlichen Verfolgungen durch antisemitische Generale. Er erleichterte die Bedingungen, unter denen die Juden sich außerhalb der verderblichen Rayon-

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