Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1903-01-01 · 6 (1903) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
6 (1903)
Article
Rückblick auf das Jahr 5662
Date
1903-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3111067-3111078-3112164--1476-3112185
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

behördlichen Stellung; die scharfe Trennung zwischen Christen und Juden; die Verzagtheit und Selbstentwürdigung in unserer eigenen Mitte: diese bittersten Folgen der antisemitischen Massenvergiftung werden noch viele Dezennien hindurch ihre verderbliche Wirkung üben. In unserm deutschen Vaterlande herrscht noch immer die Besorgnis vor, die Juden würden, wenn man sie nicht sorgfältig im Zaume hielte, alle gelehrten Berufe überfüllen, wie sie schon den Handel — angeblich — beherrschten. Das Beispiel, daß der preußische Justizminister gegeben hat, indem er unter dem Beifall der konservativ-klerikalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses den Juden den Eintritt in die Richterlaufbahn, ja selbst in das Notariat erschwerte, hat, wie man das leicht voraussehen konnte, in den kleineren Bundesstaaten Nachahmung gefunden. Der hessische Justizminister erklärte unumwunden, auf das Land hinaus könne er keinen jüdischen Richter schicken; und am 20. November 1901 billigte die hessische Abgeordnetenkammer diese tatsächliche Verfassungsverletzung, indem sie durch eine lahme und nichtssagende Prinzipienerklürung theoretisch den Standpunkt der Gleichberechtigung wahrte. Diese Reservation war so wesenlos, daß selbst der antisemitische Abgeordnete Köhler dafür stimmte! Die Juden werden also auch fernerhin im hessischen Richterstande garnicht oder nur ausnahmsweise angestellt werden. Das Zentrum, die klerikale Partei, wünscht bekanntlich, im Staatsdienste überall den Grundsatz der Parität durchgeführt zu sehen: das heißt, es sollen als Beamte, Richter und Offiziere genau so viele Angehörige jeder Konfession angestellt werden, wie das dem Prozentsatz der jede Konfession bildenden Seelenzahl entspricht. Das steht freilich im Widerspruche mit der deutschen Reichsverfassung, die die Rücksichtnahme auf das Glaubensbekenntnis bei der Ausübung der politischen Rechte untersagt, wäre aber für die Katholiken sehr vorteilhaft, die durchschnittlich weniger Wohlhabende und höher Gebildete besitzen als die Evangelischen, und deshalb bisher in den öffentlichen Anstellungen hinter diese naturgemäß zurücktraten. Sie würden also bei streng ziffernmäßiger Parität verhältnißmäßig geradezu bevorzugt werden. Für die Juden, unter denen relativ viele Gebildete sind, bedeutet

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.