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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1901-01-01 · 4 (1901) · p. Seite 2

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
4 (1901)
Article
Rückblick auf das Jahr 5660
Date
1901-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 dem Eindrücke der wirthschaftlichen Gegensätze in das antisemitische Fahrwasser ein. Wenn die Regierung durch Flotten- und Kanalvorlage von diesen Parteien schwere Opfer verlangt, so ist es ihr bequem, solche durch Zugeständnisse in der „Judenfrage" wieder wett zu machen, und es ist ein offenes Geheimniß, daß das jetzige preußische Justizministerium den Juden die letzte ihnen noch geöffnete Laufbahn als Staatsbeamte verschließt: den Richterdienst. Es wird aber jede Verletzung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Religionsbekenntnisse zu Ungunsten der Juden freilich durch deren eigenes Verhalten erleichtert, da sie den Beeinträchtigungen höchstens wehmüthige Klagen im stillen Kämmerlein der jüdischen Presse entgegensetzen, es aber scheuen, durch mannhaftes Hervortreten in die weitere Oeffentlichkeit ein J’accuse gegen die ihnen zugefügte Mißhandlung zu schleudern. Wie stark die antisemitische Gesinnung in Preußen in die Breite und Tiefe gewachsen ist, das zeigen unerhörte Vorgänge gerade des letzten Jahres. Ein Graf Pückler durfte in großen Volksversammlungen offen zur Ausplünderung, Versagung und Tödtung der Juden auffordern und wurde von allen Gerichtshöfen, vor die er bisher gestellt wurde, freigesprochen — da er alles nur symbolisch gemeint habe. Ein geheimnißvoller Mord, begangen an einem Obertertianer in Könitz, wurde flux für einen jüdischen „Ritualmord" erklärt, und nicht nur der Pöbel, nein, auch die sogenannten Gebildeten maßen diesem schändlichen, schon so oft widerlegten Märchen willig Glauben bei. Eine bis dahin friedliche und liberale Bevölkerung ließ sich von den Geschäftsantisemiten bereitwillig auf das grauenhafteste verhetzen; Gymnasiallehrer, Pastoren, frühere hohe. Beamte übernahmen die Leitung der fanatischen Bewegung. Von Könitz aus verbreitete sich das Feuer über einen großen Theil Westpreußens und Hinterpommerns, und zunächst gewährten die Behörden den mißhandelten und geplünderten Juden geringen oder gar keinen Beistand. Erst solche Szenen, die die Ruhe und Sicherheit des Staates bedrohten und seinen Gesetzen und Einrichtungen offen Hohn sprachen, riefen die Thätigkeit der Centralbehörden wach, deren Befehle dann wenigstens die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung

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