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Der Jude · 1916-12-01 · Heft 9 (Dezember 1916) · p. 583

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 9 (Dezember 1916)
Article
Die neue jüdische Gemeindeverfassung in Polen
Date
1916-12-01
Page
583 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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Ben Ami: Erinnerungen an Leo Pinsker 583 meinde einen allgemeinen Konsumverein und eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen hätte. Für die Gemeinde ist dies ein leichtes, für die Bevölkerung aber eine Frage allerersten Ranges. Die jüdischen Gemeinden, als nicht streng territoriale Gemeinden, können nicht alle wirtschaftlichen Aufgaben lösen; sie haben ja nicht das Submissionswesen, haben nicht die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheit zu schaffen; auf dem Genossenschaftsgebiete jedoch können sie Bedeutendes schaffen. Wir betrachten die besprochene Verordnung als einen Rahmen. Wenn man nicht will, ist die Verordnung eine von den vielen, über die man hinwegkommt, wenn man aber will und wollen wird, so wird sie den Grundstein zu einer starken jüdischen Gemeinschaft bilden. Die Verordnung faßt die jüdische Bevölkerung in eine „ReligionsgesellschaftÄ< zusammen und nicht in einen nationalen Verband, sie erfüllt also nicht die Hoffnungen der Juden, als nationale Minderheit organisiert und anerkannt zu werden. Wir können die eingeführte Gesellschaft nur formalrechtlich als Religionsgesellschaft, d. h. als notwendige Organisationsform betrachten, weil sonst bei bloßer Einführung eines jüdischen Katasters so manche jüdische Splitter abfallen müßten. Wenn die Regierung auf Grund der konfessionellen Zugehörigkeit alle Juden organisieren wollte, dann könnten wir dem Zweck zuliebe die Form außer acht lassen* Wir verlangen, daß die neue Organisation gleichzeitig als Organisation der Juden schlechtweg behandelt werde, und daß sie bei der Abfassung der polnischen Verfassung als die Vertreterin einer eigenen nationalen Minorität respektiert und entsprechend berücksichtigt werde. Die jüdische Organisation soll als organisierte nationale Minderheit vor allen Institutionen und Behörden als die legitime Vertreterin der gesamten jüdischen Interessen fungieren, welcher Art und Natur immer sie sein könnten. Sie hätte auch Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe des Staates, weil sie das jüdische Schulwerk und Genossenschaftswesen in die Hand nimmt. Mit der Einführung der neuen Organisation in die polnische Verfassung als vollwertigen Rechtssubjekts wäre der wichtigste Schritt der durchzuführenden Vollberechtigung vorgenommen. z. Z. Przemysl Max Rosenfeld ERINNERUNGEN AN LEO PINSKER (Zu seinem 25. Todestag) 1. Noch als Knabe kannte ich den Namen Pinskers, wie auch die Namen aller sonstigen jüdischen Ärzte unserer Stadt zu jener Zeit, — ich kannte sie übrigens alle nicht bloß dem Namen nach, sondern auch vom Sehen her. Denn wenn man in einem von einem Dutzend jüdischer Familien bevölkerten Hause wohnt, in einem Viertel dazu, das jüdische Familien nach Tausenden zählt, so muß man unvermeidlich jeden Tag, manchmal sogar einige Male im Tag, den »Doktorwagen4' sehen, der vor dem Tor bald dieses, bald jenes Hauses hält.

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