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Der Jude · 1925-01-01 · 3 (1926) Sonderheft Judentum und Deutschtum · p. 67

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Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
3 (1926) Sonderheft Judentum und Deutschtum
Article
Soziologie des Judenhasses
Date
1925-01-01
Page
67 (sequence 11)
Language
German
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Soziologie des Judenhasses begabten Wesens zuzuschreiben. Verhältnismäßig späte gedankliche Entwicklung hat unter dem Drang widerspruchsvoller Tatsachen auch wohl auf das Walten eines blinden Geschickes geschlossen, aber selbst dieses Geschick trägt noch menschliche Willenszüge; und wo schließlich scharfe, vernunftgemäße Deduktion sich gezwungen sieht, die Annahme eines librum arbitrium abzuweisen, bleibt trotzdem in den tieferen und wichtigeren Regionen des Seelenlebens die Vorstellung vom Vorhandensein eines frei entscheidenden Willens in ungebrochener Kraft erhalten. Daher wird auch jeder Schmerz, ob man seine Ursache kennt oder nicht, als ein Unheil empfunden, welches ohne die böse Absicht oder wenigstens ohne die rücksichtslose Fahrlässigkeit eines mit freiem Willen begabten Wesens vermeidlich gewesen wäre. Und dieser Empfindung folgt immer, ob der Urheber des Übels bekannt ist oder nicht, das Verlangen, die Schmerzentfernungsmethode anzuwenden, die menschlichen Urhebern gegenüber als natürlich erscheint: die Produktion eines Feindschaftsgefühls, das zur Schädigung oder Vernichtung des Urhebers tendiert. Offenbar sind in diesem Schmerzentfernungswillen die ältesten Erfahrungen des Menschengeschlechtes verarbeitet: in Wirklichkeit wird der erlittene Schmerz durch die Rache natürlich nicht ungeschehen gemacht; aber die Vernichtung des Urhebers soll eine Wiederholung der Schädigung radikal unmöglich machen und die Schmerz Vergeltung für künftige Fälle einen abschreckenden Einfluß ausüben. Und die psychische Schmerzwirkung verliert viel von ihrer Kraft, sobald sie durch die Hoffnung geschwächt wird, daß eine Wiederholung in der Zukunft als unwahrscheinlich betrachtet werden kann. Da aber die fernen, außermenschlichen Mächte, welche Schmerzen sachlichen Ursprungs verhängen, einerseits unerreichbar und unverwundbar sind, andererseits aber auch in den Tiefen der Seele als irgendwie menschlich beeinflußt empfunden werden, ist es naheliegend, daß jeder Schmerz in Feindschaftsäußerung gegen Menschen, die doch immer irgendwie im Wege stehen und die jedenfalls getroffen werden können, seine als dringendes Bedürfnis empfundene Erleichterung und Entfernung sucht. Diese Schmerzentfernung durch Schädigung von Menschen, bei denen ein freier Wille vorausgesetzt wird, ist von Rechtsvorstellungen begleitet. Sie sind ein Produkt des menschlichen Gemeinschaftslebens und verursachen das Rechtfertigungsbedürfnis, das sich bei jeder Feindschaftsäußerung, ja schon bei der ersten Richtung des Feindschaftsgefühles notwendigerweise einstellen muß. 5* 67

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