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Der Jude · 1925-01-01 · 3 (1926) Sonderheft Judentum und Deutschtum · p. 60

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Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
3 (1926) Sonderheft Judentum und Deutschtum
Article
Soziologie des Judenhasses
Date
1925-01-01
Page
60 (sequence 4)
Language
German
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F. Bernstein enthält, der aggressiven Gegenpartei den Schmerz zu vergelten, d. h. sie ebenfalls zu schädigen, ihr ebenfalls Schmerz zuzufügen oder sie zu vernichten. Während die Aggression zusammen mit dem Feindschaftsgefühl, aus dem sie herstammt, verurteilt wird, als unzulässig und böse gilt, empfindet man die Reaktion mittels feindlichen Gefühls und feindlicher Handlung als zulässig und berechtigt. Sonderbarerweise betrachtet aber nun jede in einen Konflikt verstrickte Partei ihr eigenes Feindschaftsgefühl als berechtigte Reaktion auf die Feindschaft der Gegenpartei und die eigene Feindschaftshandlung als zulässige, berechtigte Abwehr, die der Gegenpartei als unzulässigen, unberechtigten und unrechtmäßigen Angriff. Jeder verurteilt die Handlung seiner Gegenpartei und hält diese für böse, schlecht und schuldig. Die Frage ist also, wie jede Partei dazu kommt, ihre eigene Feindschaft für rechtmäßig zu halten und die der Gegenpartei als unrechtmäßig zu verurteilen; warum auch die Unbeteiligten bei der Beurteilung von Recht und Unrecht, Angriff und Abwehr, Gut und Böse in zwei Lager zerfallen und die offenbar widerspruchsvollen Einseitigkeiten der Parteien übernehmen; und vor allem, warum Feindschaftsgefühle sowohl Ursache als auch Folge feindlicher Handlungen zu sein scheinen. Soweit die Versuche, den Ursprung der Feindschaften in abstracto zu erklären, nicht in einer Anklage gegen die menschliche Bosheit, die immer wieder Unfrieden stiftet, hoffnungslos stecken bleiben, schlagen sie gemäß dem zwiespältigen Aspekt des Feindschaftsbildes im wesentlichen zwei Hauptrichtungen ein. Die eine Richtung stellt die Konflikte und Kollisionen als eine Art mechanischer Notwendigkeit dar; die Feindschaftssentiments erscheinen als ein Produkt der Konflikte. Die andere Richtung betrachtet die unzulängliche menschliche Gefühlswelt als die Quelle aller Feindschaften und Konflikte und verlangt demgemäß eine Änderung der Gefühle, um die Pazifizierung der Menschheit herbeizuführen. * Wir haben uns bisher an die gangbare Vorstellung gehalten, daß die Behinderung in der Wunscherfüllung und im Willensvollzug schmerzhaft empfunden wird, daß dieser Schmerz feindliche Gefühle erweckt, und daß sich diese gegen die Person richten, von welcher die Behinderung ausgegangen war. DieseVorstellung ist falsch. Jene strenge Bindung von Haßerzeugung und Haßäußerung an die Willensbehinderung ist durchaus nicht Regel, und die Fälle, in denen die Stärke des gegen die störende Person gerichteten Feindschaftsgefühls der Stärke des gestörten 60

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