Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 9 (1925-1927)
- Issue
- 2 (1926) Sonderheft Erziehung
- Article
- Der Vater als Lehrer
- Date
- 1925-01-01
- Page
- 125 (sequence 2)
- Language
- German
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Bemerkungen nale Zusammengehörigkeitsbewußtsein müssen in der kindlichen Seele Platz greifen; dann wird das Kind mit einer vom Vater gegebenen Lehre erfüllt, die ihm unvergessen bleiben, es begleiten soll vom ersten Lallen bis zum letzten Lebenshauch. Eine unbeschriebene Tafel ist noch der kindliche Sinn; wohl dem Vater, der solche Zeichen der Belehrung auf sie zu schreiben versteht; es wird die Schrift der Jugend sein, die nie zu schwinden vermag. Auf das Gebiet der Pflichtenlehre wird sich die Meisterpflicht des Vaters somit beschränken; nicht Wissen überhaupt, sondern Mizwothkenntnis soll das Kind gerade dem Vater verdanken; daher erklärt der philosophische Kommentator Sforno: „Gewöhnet eure Kinder an die Gebote der Religion; daher ist der Unterricht des Vaters zeitlich unbeschränkt; er muß die Thorat Mosche lehren, so lange er lebt; in neuer Belehrung muß sie bei jeder Erfüllung frisch und jung werden, sich selbst und die Ausübenden neu beleben.'4 2, Hier knüpfen Mischna und Gemara an; die Mischna lehrt (Qidd. 17): „Alle Pflichten, die dem Vater in betreff des Sohnes gegeben sind, haben nur Männer, nicht aber Frauen zu erfüllen. Sechs solcher Pflichten obliegen nach einer Tosefta (zitiert in Qidd. 29a) dem Vater; dazu gehört auch die: ihn Thora zu lehren; die Begründung dafür bringt die Gemara (ebda. 29 b) aus dem Verse: Ihr sollt sie lehren eure Kinder. Der Vater hat diese Pflicht; er, der gehalten ist, selbst die Thora zu studieren, muß auch der Mittler des Thorawissens für sein Kind werden; daher ist er genötigt, sich das rechte Maß der Kenntnisse anzueignen (vgl. die Erörterung der Frage: Muß er selbst noch lernen, hat er aber auch einen Sohn, den er lehren sollte — was muß da zuerst geschehen? — ,,Er geht seinem Sohne vor"). Die Gemara beschränkt die Unterrichtszeit nicht und verpflichtet den Vater, Sohn und Enkel, selbst Lehrer zu sein; sie sieht einen Stützpunkt für diese Ansicht in dem Bibelverse (Deut. 4,9): Du sollst sie kundtun deinen Kindern und deinen Kindeskindern. Auch über die Unterrichtsmethode äußert sich die Gemara; denn sie sagt: Ihr sollt sie lehren (DroS"!) bezeichnet ein schlichtes, vollkommen eindringendes Lernen Dieser Pflicht scheinen die Väter nicht immer dem Sinn des Thorawortes und der Weisen entsprechend nachgekommen zu sein; denn der Talmud rühmt den Stifter der Schulen, die die väterliche Aufgabe übernahmen. Davon lesen wir in Baba Bathra 21 a dies: „Fürwahr, erwähnt werde zum Guten jener Mann, Josua ben Gamla ist sein Name; denn wäre er nicht, die Thora wäre in Vergessenheit geraten in Israel. Ursprünglich nämlich war es so: Wer einen Vater hatte, den lehrte der Vater; wer keinen Vater hatte, der erhielt keine Belehrung in der Thora. Deshalb ordnete man an, daß in Jerusalem Kinderlehrer angestellt wurden (im Anschluß an Jes. 2,3, denn von Zion geht die Thora aus und das Wort Gottes von Jerusalem); doch da geschah es; nur der, der einen Vater hatte, wurde von seinem Vater zum Unterricht nach Jerusalem gebracht, wer aber vaterlos war, genoß diese Belehrung nicht. Darauf setzte man schließlich fest, daß in jeder Stadt Lehrer angestellt würden, die die Jünglinge mit 16 oder 17 Jahren unterrichten sollten. Da aber die Schüler schon alt waren, mochten sie das Schelten des Meisters nicht ertragen und verließen ihn, ohne belehrt zu sein. Da trat Josua ben Gamla auf und ordnete an: man solle Lehrer anstellen in jeder Provinz und in jeder Stadt und die Kinder zu ihnen führen schon mit sechs oder sieben Jahren." Dieser Bericht gewährt uns einen flüchtigen Einblick in die Entwicklung des alt jüdischen 125