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Der Jude · 1925-01-01 · 2 (1926) Sonderheft Erziehung · p. 90

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
2 (1926) Sonderheft Erziehung
Article
Das jüdische Schulwesen in Litauen
Date
1925-01-01
Page
90 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Jacob Robinson gewidmet wurde, und wo sie nach der Methode „Iwrith beiwrith" gelehrt wurde. In den Reformchedern überwog die sprachliche Orientierung, in den alten die stoffliche. Allerdings waren beide weit davon entfernt, Volksschulen im europäischen Sinne des Wortes zu sein. Nicht etwa deshalb, weil für die „profanen" Fächer kein Platz war (in gewissem, wenn auch beschränktem Umfange wurde sogar im alten Cheder etwas aus den profanen Fächern unterrichtet), sondern wegen ihres privaten Charakters: es fehlten der Schulzwang, die Unentgeltlichkeit, die allgemeine Zugänglichkeit, die staatliche Anerkennung. Die Regierungsschulen waren aber in erster Linie R ussifizierungsinstrumente, und erst in zweiter Bildungs- und Erziehungsinstitute. Dem Unterricht der „Religion" wurden zwei Stunden wöchentlich gewidmet, aber auch dieser erfolgte in russischer Sprache. Es wäre aber verfehlt, die Bedeutung dieser Schulen für die Hebung des Bildungsniveaus der Jugend zu unterschätzen. Sie waren die einzigen Kanäle, durch die die jüdischen Kinder Zutritt zur europäischen Bildung finden konnten. Will man in diesen beiden Schultypen die These und Antithese sehen, dann stellt die neue jüdische Schule ihre Synthese dar, obgleich diese Synthese noch nicht vollkommen erreicht ist. Mit der „russischen" Schule hat die moderne jüdische Volksschule gemeinsam, daß sie eine „Schule", eine regelrechte Schule ist, mit dem Cheder ihren jüdischen Charakter sowohl im Sinne der geistigen Einstellung wie auch der Fächer und der Unterrichtssprache. Vorher hatte aber das jüdische Schulwesen noch die Germanisierungsepoche während der deutschen Okkupationszeit zu überwinden, in der von der deutschen Verwaltung eifrig an der Einführung eines deutschen Volksschulwesens gearbeitet wurde. Die Spuren dieser kurzen Periode sind fast gänzlich verschwunden, nur besteht noch heute die Mehrzahl der Lehrer aus solchen, die sich während der Okkupationszeit dem Lehrerberuf zuwandten und in den pädagogischen Kursen darauf vorbereitet wurden. Die rechtliche Grundlage des jüdischen Schulwesens in Litauen ist eine zweifache: völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Natur. In völkerrechtlicher Beziehung stützt sich das jüdische Schulwerk auf die Deklaration Litauens über die Rechte der nationalen und religiösen Minderheiten in Litauen (abgedruckt im Journal officiel de la Societe des Nations). Diese Deklaration hat die Kraft eines Verfassungsgesetzes, kein Staatsgesetz darf ihm widerspre chen, auch darf sie ohne die Zustimmung des Völkerbundes nicht abgeändert werden. Vom Schulwesen handeln die Art. V, VI und VII. 90

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