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Der Jude · 1925-01-01 · 1 (1925) Sonderheft Antisemitismus und Volkstum · p. 35

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Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
1 (1925) Sonderheft Antisemitismus und Volkstum
Article
Deutsche und jüdische "Schuld" und Aufgabe
Date
1925-01-01
Page
35 (sequence 3)
Language
German
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Deutsche und jüdische ..Schuld" und .Aufgabe biem — „Problem" und wurde willkürlich behandelt; ich ziele ab auf die Besetzung; von Offizierstellen, Richterstellen usw. Vollends aber in der Sphäre der Gesinnung, Sitte, Konvention trat das Problem nun erst kraß als solches hervor und wuchs eben hier sich zum Moment stärkster Spannung aus. Man kann zu dieser Entwicklung nicht wohl sagen, daß der Gesetzgeber viel Wichtiges versäumt habe; mindestens erscheint es höchst fraglich, ob eine Erweiterung der Gesetze viel zur Lösung des Problems hätte beitragen können. Die Völker sind, wie gesagt, im allgemeinen darüber einig, möglichst wenig durch Gesetz zu ordnen; und da in Wahrheit das Gesetz der labilere Teil der Lebensordnung ist, abhängig vom Wandel der Gesinnungen und Sitten, und da die Völker dies recht wohl wissen, „lohnt es sich'' auch gar nicht, in das Gesetz Ordnungsbestimmungen lüneinzuschreiben, welche in einer ihnen abgeneigten Gesinnung keine genügenden Garantien hätten. Vielmehr war von vornherein das Problem auf dem Felde der Gesinnung und Sitte, des Taktes und Benehmens gelegen, und hier mußte und muß es gelöst werden; seine alltäglichen Auswirkungen und „Verwirklichungen", die Konflikte im Volksleben, welche zusammen das Problem bilden, machen auch keineswegs den Eindruck, ein Gesetzgeber, ein Gericht, eine Verfassung oder Verwaltung könne ihnen „beikommen". Nein, Erziehung, Selbsterziehung, Volkserziehung und Besinnung waren aufgerufen und bestimmt, das Problem seiner Lösung näherzubringen, und sie sind es noch. An diesem aber haben es beide "Völker, Juden und Deutsche, fehlen lassen. Wiederum ist auch dieses sehr wohl begreiflich; denn die Völker haben wohl verantwortliche, bestellte Organe für Gesetzgebung und Verwaltung usw., aber nicht für Gesinnungsbildung und Sittenbeeinflussung; in dieser Hinsicht ist alles dem freien Willen der Politiker, Publizisten, Professoren, Lehrer, kurz dem Spiel der geistigen Kräfte überlassen, abgesehen etwa vom Geist der Schulerziehung, welche indes, wie die Gesetzgebung, durch das Medium der Regierung hindurch abhängig ist von überliefert-herrschender Gesinnung. Es erscheint auch ungemein schwierig, „Volksbeauftragte" für Gesinnungswesen zu schaffen — formuliert man es so, dann erscheint der Gedanke sogar lächerlich; denkt man aber an die Verhandlungen gewisser „Volksi'äle" in nationalgemischten Gebieten, so leuchtet ein, daß es in kleineren Volksgruppen wohl doch etwas wie eine maßgebende Instanz auch für Angelegenheiten außerhalb der Verfassungs- und GesetzesordiHing, auch für solche der Sitte, ja der Gesinnung geben kann. Nun wohl, in der Atmosphäre freien, unverantwortlichen Kampfes des Geistes, und folglich noch mehr: der Interessen, hat sich das Verhältnis zwischen Deutschen und Juden in Deutschland 3" 35

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