Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 9 (1925-1927)
- Issue
- 1 (1925) Sonderheft Antisemitismus und Volkstum
- Article
- Deutsche und jüdische "Schuld" und Aufgabe
- Date
- 1925-01-01
- Page
- 34 (sequence 2)
- Language
- German
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Wolf gang Schumann Juden aller Art mich gelehrt hat; sie sind also eingestandenermaßen höchst subjektiv, obwohl ich nicht leugne, daß ich mit einiger Literaturkenntnis bewaffnet bin, und überdies hoffe, von meiner subjektiven Erfahrung aus zu allgemeiner brauchbaren Ansichten gekommen zu sein. Den Eingang aber zu diesen muß eine knappe geschichtliche Betrachtung ergeben. Die für Europa einzigartige Tatsache: ein Volk verliert sein Land, zerstreut sich wandernd in Siedelgruppen, wohnt also gasthaft zergliedert unter anderen Völkern und bleibt dennoch ein Volk, diese Tatsache ist stets ein praktisches „Problem" gewesen, um so mehr als dieses ausgestreute Volk keineswegs allein aus Schuhmachern, Bauern, Wanderhändlern und Scherenschleifern bestand, sondern eine Kultur mit sich trug und in Gestalt einiger bedeutender und zahlreicher tatkräftiger Personen in das wirtschaftliche, politische, geistige Leben der landbesitzenden Völker eintrat. Die Lösung des Problems durch das Ghetto war keine „Losung", sondern eine Aufschiebung. Als es sich öffnete, begann die Reaktualisierung des lebendigen Problems sofort. Wir alle haben seither Gelegenheit gehabt, es gründlich kennen zu lernen. Es begab sich, was selbst ein wenig skeptischer Betrachter hätte voraussagen können: das Problem wurde „lebendig und ungelöst" weiter geschleppt durch alle Jahrzehnte und wuchs sich daher zu einer .recht schmerzhaften Binnenspannung im Volksleben aus. Es mußte wohl so kommen, denn die Völker garantieren die Ordnung ihres Lebens auf vorwiegend irrationale Weise: sie schaffen als Ordnungsprinzipien — als Bestandteile der Lebensordnung — das Recht, die Gesetze und Verfassungen, die (schon recht wenig stringente, mehr willkürliche) Verwaltungspraxis; sie haben als ebensolche Prinzipien ihre Sitten, Gesinnungen, Gebräuche und Konventionen. Von den beiden Bestandteilen ist der zweite, labilere, zugleich der stärkere; aus sich wandelnder Sitte und Gesinnung erwächst erst Verfassung1 und Gesetz usw. jeweils neu, nicht umgekehrt! — nur die Tatsache, daß man Gesetze und Verfassungen meist gedruckt hat und also sicher in den Händen trägt, läßt sie vielen als das vorweg Maßgebende erscheinen. Die Lösung unseres Problems nun ist nur zum Teil durch Verfassung, Gesetz und Recht, also durch mehr oder weniger zwingende Anordnung erfolgt; aber auf diese Weise ist, entsprechend der menschlichen Neigung, nur das dringend Notwendige solcherart zu ordnen, nur das „Äußerliche" geregelt. Da haben denn die eingestreuten Juden eine Handvoll Grundrechte erhalten, welche entsprechend der abstrakten Atmosphäre des Rechts ungefähr allen Menschen, also auch ihnen, zugestanden wurden. Schon in der Verwaltungspraxis blieb das Pro- 3l