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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 11 · p. 664

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Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 11
Article
Aktenstücke zu den Legalisierungsversuchen der Zionistischen Organisation in Rußland
Date
1924-01-01
Page
664 (sequence 3)
Language
German
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664 N.M. Gelber: 4. Jede von der Regierung unerlaubte Geldsammlung für zionistische Zwecke, der Verkehr zur Einfuhr ins Reich nicht zugelassener Aktien und provisorischen Shares der Jüdischen Kolonialbank in London (Nr. 92, Abt. 1, Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Anordnung der Regierung 1902), wie auch Sammlungen für den Jüdischen Nationalfonds, der ebenfalls in London gegründet wurde, und sonstige in mehreren Städten stattfindende Sammlungen müssen sofort eingestellt werden. Personen, die die Leitung solcher zionistischen Organisationen innehaben, müssen sich schriftlich verpflichten, sie niederzulegen und die Geldsammlungen einzustellen. Die bei ihnen befindlichen Summen sind als regierungsbehördlich nicht zugelassene Sammlungen an jüdischem Wohltätigkeitsanstalten, so z. B. an die in Odessa bestehende „Gesellschaft zur Unterstützung jüdischer Ackerbauer und Handwerker in Syrien und Palästina" abzuführen. Die Aktien und provisorischen Shares der Jüdischen Kolonialbank, wie auch die provisorischen Papiere des Nationalfonds unterliegen der Konfiskation. Personen, die sich mit deren Verbreitung beschäftigen, müssen sich schriftlich verpflichten, diese Tätigkeit auzugeben. Sie ist um so schädlicher, da die Zahler vorzugsweise den mittellosen Klassen der Juden angehören. 5. Es ist ferner geboten, die Errichtung von neuen jüdischen Schulen (Cheder) durch die Zionisten, wie auch die bereits bestehenden Lehranstalten sowie Bibliotheken, Lesehallen, Sabbathschulen für Erwachsene zur Erlernung der hebräischen Sprache, die öffentlichen Vorträge über jüdische Geschichte wie auch sonstige Einrichtungen strengstens zu beobachten. Die von der Regierung genehmigten und zur Befriedigung der Religionsbedürfnisse dienenden jüdischen Schulen dürfen nicht unter Leitung von Zionismen stehen, damit sie nicht den Charakter von Anstalten zur Förderung der nationalen Isolierung der russischen Judenheit tragen. 6. Bei Vorstellung von Kandidaten für die Ämter in den jüdischen Gemeinden, besonders aber für Rabbinerposten, zwecks deren Genehmigung seitens des Ministers für Inneres, müssen auch die in ihrem Aufenthaltsorte gesammelten Auskünfte über den Grad der Teilnahme der vorgeschlagenen Kandidaten an den zionistischen Organisationen beigelegt werden. An dieser Ansicht über den Zionismus hielt die Regierung bis jetzt fest, wobei sie eine neue Bestätigung in dem Ukas des regierenden Senats über die Angelegenheit der Minsker zionistischen Organisation gefunden hat. Im selben hat der Senat die Ansicht des Ministeriums für Inneres über die Bedrohung der gesellschaftlichen Ordnung und die Gefährlichkeit der Stärkung der jüdischen Massen durch ihre Organisierung im Zionismus als richtig erkannt und jede Art zionistischer Betätigung, als die gesellschaftliche Ruhe und Ordnung bedrohend, gemäß dem Gesetze vom 4. März ZI. 6, verboten. Der erwähnte Ukas des regierenden Senats wurde im Zirkularwege allen Gouvernementsbehörden zur Kenntnis und Anwendung mitgeteilt. Abgesehen von der Bedrohung der gesellschaftlichen Ruhe und Ordnung, kann der Zionismus in Rußland schon aus dem Grunde nicht zugelassen werden, weil er zweifellos eine internationale politische Vereinigung ist, deren Hauptmitarbeiter im Auslande ihren Aufenthalt haben, und nach dem Artikel 6, Gesellschaften, die politische Zwecke verfolgen und deren Führer im Auslande leben, in Rußland unbedingt verboten sind. IL Wo lfsohns Denkschrift Köln, den 10. März 1908. Ew. Exzellenz! Der Vizeminister der auswärtigen Angelegenheiten, Exzellenz von Tscharikow, mit dem ich zur Zeit des vorjährigen Zionistenkongresses im Haag zu konferieren die Ehre hatte, erteilte mir in den letzten Tagen, in Erwiderung auf meine Anfrage, bezüglich der Möglichkeit einer Legalisierung des Zionismus in Rußland, den Rat, an Ew. Exzellenz in dieser Angelegenheit ein Expose zu richten. Dieser Anregung gemäß erlaube ich mir hiemit, Ihre gütige Aufmerksamkeit für folgende Darstellung der Zionistischen Organisation, an deren Spitze ich Stehe, in Anspruch zu nehmen. Die zionistische Idee ist mit den Traditionen des jüdischen Volkes eng verbunden. Sie war seit jeher in der religiösen jüdischen Anschauung festgewurzelt. Wenn sich diese Idee in unserer Zeit von früheren mystischen Elementen befreit und zur Klarheit eines politisch-

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