Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Aktenstücke zu den Legalisierungsversuchen der Zionistischen Organisation in Rußland
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 663 (sequence 2)
- Language
- German
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Aktenstücke zu den Legalisierungsversuchen der Zion. Organisation in Rußland 663 drückte der gegenwärtige Führer des Zionismus, Herr Wolfsohn aus Köln, seine vollste Befriedigung über die Ergebnisse der gegenwärtigen Tagung aus, da sie den Zionismus auf den vom verstorbenen Herzl vorgezeichneten Weg zurückgeführt habe, auf den Weg der dauerhaften Zentralisation, der Loyalität den Regierungen gegenüber, wie auch der Nichteinmengung in den politischen Kampf der Parteien in den verschiedenen Ländern, der Entwicklung des jüdischen Ackerbaues und Handels in Palästina und der Erziehung der jüdischen Volksmassen im wahren jüdischen Geiste. Wolf söhn schreibt eine große Bedeutung den Beschlüssen über die Loyalität und Nichteinmengung in die Politik zu. Diese Beschlüsse wurden trotz der Gegnerschaft von mehr als 150 russischen Juden-Revolutionären, die an der Tagung teilnahmen, gefaßt und bedeuten somit einen Sieg des Zionismus über den „Bund" und den Anfang der Ablenkung der jüdischen Jugend in Rußland von der revolutionären Tätigkeit des Bundismus auf die Seite der legalen und unpolitischen zionistischen Ideale.1) Da nun diese Wendung das entschiedene Interesse seitens der russischen Regierung hervorrufen wird, hoffen die gegenwärtigen Führer des Zionismus, daß unsere Verwaltung ihnen das Entgegenkommen, das seinerzeit Herzl bekundet wurde, entgegenbringen wird. Es scheint, daß der Zionismus in der jetzigen Phase seiner Entwicklung in der Tat unsere Aufmerksamkeit verdient, und zwar schon deshalb, weil er eine immer stärkere Entzweiung in die Kreise der bis jetzt, dank ihrer Kompaktheit, starken Judenheit bringt und gleichzeitig ihre revolutionären Elemente schwächt. 3. 6. März 1908. ZI. 2776/422. Der Leiter der Kanzlei des Ministeriums für Inneres beehrt sich hiemit, in der Anlage Sr. Exzellenz Aleksij Dimitrijowitsch laut Beschluß des Herrn Ministers, die Notiz des Dr. Wolf söhn aus Köln, worin um die Legalisierung des Zionismus in Rußland angesucht hat, zu übermitteln. Erkundigung. Die Ansicht der Regierung über die Unzulässigkeit der Zionistischen Organisation in Rußland, wurde im Zirkular des Ministerium für Inneres (vom 24. Juni 1903) zum Ausdruck gebracht. Im selben wurde die Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt, daß diese Organisationen, die sich die Förderung der Übersiedlung der Juden nach Palästina und die Errichtung eines selbständigen jüdischen Staates zur ersten Aufgabe gemacht haben, diese Idee in den Hintergrund gerückt und ihre Tätigkeit auf die Entwicklung und Stärkung der jüdischnationalen Idee gerichtet haben, indem sie den Zusammenschluß und die Organisierung der Judenheit in den Ländern ihres Aufenthaltes predigen. Da diese Richtung die Assimilation mit den anderen Völkern schädigt und die Stammesverschiedenheit zwischen den Juden und den Völkern stärkt, ist der Zionismus von Staatssekretär v. Plehwe als der russischen Staatsidee widersprechend und deshalb für die Verbreitung in Rußland unzulässig erklärt worden. Aus den oben angeführten Gründen wurde seitens des Ministeriums für Inneres folgendes befohlen: 1. Die Propaganda der zionistischen Idee in öffentlichen Lokalen und Versammlungen wird verboten. Zu diesem Zwecke ist jedwede Tätigkeit speziell der zionistischen Agitatoren, der sogenannten „Maggidim", die die Städte und Städtchen besuchen, in den Synagogen und auf Versammlungen predigen, um ihre Hörer, besonders aus den jüdischen Massen in die Reihen der zionistischen Bewegung zu locken, zu verhindern. 2. Diesem Verbote unterliegen auch die schon bestehenden zionistischen Organisationen, die in ganz Rußland, Sibirien, in den Gouvernements des Königreiches Polen, im Kaukasus und in den russischen Besitzungen in Mittelasien stark verbreitet sind, insofern ihre Tätigkeit einen öffentlichen Charakter trägt. 3« Zusammenkünfte der Vertreter und Teilnehmer der zionistischen Organisationen, Gesellschaften und verschiedener Ortsgruppen dürfen keinesfalls gestattet werden. *) Es ist unbegreiflich, wie der russische Gesandte dies seiner Regierung berichten konnte, da bekanntlich die Bundisten immer außerhalb des zionistischen Lagers standen. Es kann sich hier höchstens um die Poale-Zionisten handeln, diese waren jedoch auf dem Haager Kongreß nicht zahlreich vertreten.