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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 4 · p. 193

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 4
Article
Zur Frage der Selbstregierung Palästinas
Date
1923-01-01
Page
193 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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LEONHARD STEIN / ZUR FRAGE DER SELBSTREGIERUNG PALÄSTINAS Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Palästina immer noch, wie schon seit Jahrhunderten, in einem Zustand des Chaos. Seine türkischen Besitzer hatten seit langem jeden Versuch einer ernsthaften Verwaltung aufgegeben. Sich selbst überlassen, war das Land in Anarchie verfallen, aus der es nur gelegentlich durch das Auftauchen eines örtlichen Abenteurers befreit wurde, der mächtig genug war, eine kurzlebige Gewalt auszuüben. Erst in der Zeit der Besitznahme Ägyptens (1831—1840) wurde eine — dem Schein nach — geordnete Regierung errichtet. Ibrahim Pascha, der geglaubt hatte, sich dauernd im Lande festsetzen zu können, schuf für die Türken eine Ordnung, die sie selber herzustellen wenig Neigung gezeigt hatten. Seine Methoden wichen in ihrer Milde wenig von den bisherigen ab, immerhin waren sie wirksam. Als Palästina im Jahr 1841 wieder unter die ottomanische Herrschaft kam, wurden dem Feudal-Emir die Flügel zwar gestutzt, doch war nun immerhin ein rohes Verwaltungsgerüst für das Land konstruiert worden; die bisherigen mittelalterlichen Methoden waren tatsächlich überwunden. Ibrahims Verwaltung war durchaus autokratisch. Die Türken folgten seinem Beispiel und taten alles, was in ihren Kräften stand, um eine entschlossene Regierungsgewalt beizubehalten. Darin aber waren sie nur teilweise erfolgreich. Im Süden von Hebron und im Ostjordanland waren sie für lange Zeit unfähig, eine mehr als nominelle Autorität durchzusetzen. Das übrige Land erwies sich als weniger schwierig, so daß Palästina im Jahre 1864 für die Eingliederung in das Provinzial-System reif war, welches durch das, im Jahre 1871 ergänzte, Gesetz der Wilajets geschaffen wurde. Nun war Palästina ein Teil des Wilajets Syrien. Im Jahr 1887 wurde dieses Wilajet aufgeteilt. Die östliche Hälfte, zu der Transjordanien gehörte, wurde weiter als das Wilajet Syrien bezeichnet, obwohl es gemeinhin als Wilajet Damaskus bekannt war. Die westliche Hälfte wurde das Wilajet Beirut, das ganz Palästina westlich des Jordans mit Ausnahme des Jerusalemer Gebiets umschloß. Schließlich wurde das Jerusalemer Gebiet, das sich ungefähr von Jaffa bis zur ägyptischen Grenze ausdehnte, als unabhängiger Sandschak konstituiert und unterstand unmittelbar der Regierung in Konstantinopel. Man muß beachten, daß Palästina auf diese Weise keine geschlossene Verwaltungseinheit wurde, sondern vielmehr willkürlich in 2 oder sogar 3 Verwaltungsbezirke geteilt worden ist. Auch war diese Reorganisation nicht dazu bestimmt, den syrischen Provinzen als Ganzem irgend eine Heft 4. 13

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