Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Erwiderung
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 127 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Umschau: Bibelwissenschaft 127 gen „äußerlicher Mängel" an den Pranger zu stellen. Aber wenn der Rezensent meint, „die Gabe der Darstellung und eines guten Stils sei mir nicht verliehen", so muß ich nicht nur über seine Selbstzufriedenheit lächeln, sondern auch darin eine Ungerechtigkeit erblicken, daß er die Darstellungsweise gelehrter Werke und den eleganten Vortrags- oder Feuilletonstil nicht unterscheidet. Die Schriftleiter von so angesehenen Blättern, wie „Der Tag", die „Leipziger Illustrierte" oder „Der Zeitgeist", deren langjähriger Mitarbeiter ich bin, werden wohl wissen, was sie an meinen Darstellungen auch in formeller Beziehung zu schätzen haben. Kurz, ich weise die allgemeine Verurteilung meines Stils als eine grundlose Verdächtigung zurück. Und wie steht es weiterhin mit der Gerechtigkeit dessen, was Dr. J. so geistvoll von dem „bethlehemitischen Kindermord" vorträgt, dessen ich mich schuldig machen soll? Er wirft mir vor, daß ich „totgeborene Kinder" morde, nämlich „ausgefallenste [sol] Meinungen und flüchtigste Einfälle" kritisiere. Aber woher weiß mein Rezensent, daß die betreffenden Behauptungen so beschaffen sind? Um das zu wissen, muß doch auch er sie erst prüfen. Wenn ich sie aber geprüft habe, darf, ja muß ich das Ergebnis meiner Prüfimg auch veröffentlichen. Denn irgendwelche Aufstellungen auf meinem Forschungsgebiet ungeprüft zu ignorieren, das läßt meine Pflicht als akademischer Lehrer nicht zu. Außerdem - ist das Ignorieren anderer Meinungen jetzt zwar weithin Sitte geworden, aber dies führt nur zum Nebeneinandervorbeireden, bildet also einen Hemmschuh für den Fortschritt der Wissenschaft, und wie empfindet es mein Rezensent denn selbst, wenn seine Arbeiten ignoriert werden? Bei mir sind seine größeren Werke„Der Pentateuch" (1905) und„Quellenscbeidung und Exegese imPentateuch" (1916) Dutzende von Malen zitiert. Daraus hätte der Herr Rezensent auch ersehen können, „nach welchen Grundsätzen ich die anderen Gelehrten zitiere", nämlich nach dem Grundsatz der vollkommensten Unparteilichkeit, wie auch schon oftmals gerühmt worden ist. So werden auch Arbeiten jüdischer Gelehrten bis 1922 von mir mit dankbarer Anerkennung verwertet, wie man jetzt aus meiner „Theologie des A. T., kritisch und vergleichend dargestellt", die in einem Jahre drei Auflagen erlebt hat (1922 f.), ersehen kann. Zu den äußerlichen Mängeln meiner Darstellungsweise soll endlich auch dies gehören, oaß ich oft auf frühere Werke von mir hinweise. Welche Unbilligkeit liegt aber auch in dieser Anklage! Oder tun dies, was mir vorgeworfen wird, nicht natürlicherweise auch andere? Man nehme doch z. B. ein Werk des Grafen v. Baudissin, meines Fachkollegen in Berlin! Man wird auch bei ihm das von mir angewendete Verfahren finden, und es ist ja auch ganz unmöglich, immer von neuem einen Gegenstand grundleglich zu behandeln. Es muß mitunter auf frühere Arbeiten zurückgewiesen werden. Wenn ich eine sprachliche Erscheinung z. B. in meiner „Historischkomparativen Syntax der hebr. Sprache" statistisch genau im organischen Zusammenhang dargestellt habe, kann ich es nicht bei der Auslegung von 1. Mos. 1, 2 usw. in Hunderten von Fällen tun. Nein, die Zurückverweisung auf eire frühere Darlegung läßt sich nicht vermeiden. Zwar führe ich stets mindestens eine Parallelstelle an, weil ich prinzipiell keine Behauptung ausspreche, ohne einen Beweisgrund hinzuzufügen. Aber für die weitere Forschung muß auf die frühere Darlegung zurückverwiesen werden. Auf die sachliche Seite an meinen Arbeiten kommt mein Kritiker fast nur so zu sprechen, daß er von Fehlern redet, die ich in meiner Übersetzung altjüdischer Texte über die messianische Hoffnung begangen habe oder zu haben scheine. Da dekretiert er einfach, daß Habinenu nicht „Merke auf uns!", sondern: „Mach uns einsichtig!" bedeute. Aber wer hat dies zweifellos festgestellt? Wenn ich aber, der ich in meiner „Syntax" auch den neuhebräischer Sprachgebrauch beobachtet habe, an der Beurteilung dieses Textes mich beteiligen darf, so urteile ich, daß vor „Habe Wohlgefallen an unserer Buße!" die von mir gegebene Übersetzung richtiger ist, als „Mach uns einsichtig!" Ferner im Zusatzgebet 'Alenü soll b e - reschith den Sinn von „Schöpfung" haben. Dies kann wieder nicht als absolut ausgemacht hingestellt werden. Daß sodann das 'e m 6 t h als Akkusativ der Art und Weise den Sinn von „in Wahrheit" besitzen kann, leuchtet mir ein, und ich habe es schon in das Manuskript für eine zweite Auflage meines Buches dankbar eingetragen. Daß aber das in bezug auf einen G6r, also Nichtisraeliten, ausgesagte me j uch(ch) äs nicht„insGeschlechtsregister eingetragen ohne Vorfahren in Israel" bedeuten, sondern „von legitimer (edler) Geburt" heißen soll, ist mir wieder unannehmbar. Auf die großen sachlichen Probleme, um die es sich in meinen Veröffentlichungen handelt, deutet mein Rezensent nur mit