Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die "Achduth"
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 123 (sequence 2)
- Language
- German
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Umschau: Religiöse Bewegung seelische Situation gebracht hat, deren Auswirkungen die folgenden Jahrzehnte durchgehend beeinflußten. Es entstand die Assimilationsepoche mit all ihren Auswüchsen. Die alte Kehillah fiel in Trümmer. Die Orthodoxie, in ihren Grundfesten bedroht, griff in Preußen zu einem äußersten Mittel: man trennte sich von den jüdischen Brüdern, wo der Zwang einer unjüdisch eingestellten Mehrheit unerträglich wurde und wo man Kraft und Mittel zur Verfügung hatte. S. R. Hirsch verschaffte mit zielbewußter Energie gesetzmäßig die Möglichkeit des Austrittes aus der örtlichen Synagogengemeinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judentum.1) Um dieses Austrittsgesetz entspann sich ein zwiefacher Kampf. Waren die einen der Meinung, der Austrittsgedanke sei Selbstzweck, man dürfe bei numerischer Minderheit nicht in einer Einheitsgemeinde verbleiben, selbst wenn für die religiösen Bedürfnisse der auf dem Boden der Überlieferung Stehenden in jeglicher Weise gesorgt sei, weil man durch Verbleiben in der Gemeinde die sogenannte liberale Anschauung als gleichwertig betrachte gegenüber der eigenen, so erklärten die anderen, unter scharfer Betonung des eigenen Standpunktes, daß man auch für die das Religionsgesetz nicht in jeder Form als verpflichtend Anerkennenden sorgen müsse, sie nicht ihrem Schicksal überlassen dürfe, für sie eine Verantwortung trage, daß also der Austrittsgedanke nur als Mittel zum Zweck in äußersten Fällen, wo eine Vergewaltigung der religiösen Gewissensfreiheit zu befürchten sei, dienen solle. So ungefähr setzte die Entwicklung der deutschen Orthodoxie unter einem anderen Aspekt ein. Um gleich das Ergebnis vorwegzunehmen: die Austrittsidee hat sich in Deutschland nicht durchgesetzt. Außer in Frankfurt a. M. und Berlin sind die noch bestehenden Austrittsgemeinden von nicht allzugroßer Bedeutung, und in den beiden Großgemeinden Frankfurt und Berlin gehören sehr viele orthodoxe Juden beiden Gemeinden an, der Einheitsgemeinde und der Austrittsgemeinde, was doch zweifellos dafür spricht, daß diese Elemente die Austrittsidee nicht als Selbstzweck betrachten. Dazu kam eine theoretische Auseinandersetzung über die Idee. Und hier *st der Angelpunkt für die gesamten Probleme, die den Historiker bei der Darstellung der neuesten Phase in der Geschichte der deutschen Orthodoxie zu beschäftigen haben. S. R. Hirsch und S. B. Bamberger kreuzten die Waffen. Beide brachten triftige Gründe vor. Die Geschichte hat Bamberger recht gegeben. Es war aber etwas Unerhörtes, in der gesamten jüdischen Geschichte nicht Nachweisbares, daß die Einheit des Judentums zu Gunsten einer Theorie von den zwei Judentümern geopfert wurde, die vielleicht den Kampf um das religiöse Selbstbestimmungsrecht im Zeitalter der Reformation auf jüdisches Gebiet übertragen sollte. Man kann aber das Wirken S. R. Hirsch s und die Probleme der Zeit nicht ganz würdigen, wenn man nicht die von ihm begründete „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" und das jüdische Bildungsideal des großen Meisters in den Kreis der Betrachtung zieht. Die ,,Freie Vereinigung" hat ihre Geschichte und Entwicklung. In der ersten Aufforderung zu ihrer Begründung hat Hirsch es ausgesprochen, daß sie an die alten Chewroth und ihre Bedeutsamkeit, die ihnen alle Zeit für die Erhaltung und Erstarkung des Judentums bei den jüdischen Zerstreuten innewohnte, anknüpfen solle. Mit der Zeit trat eine Verengung dieses Standpunktes ein, so daß im Jahre 1906 die „Freie Vereinigung" auf eine „breitere Grundlage" gestellt werden mußte. Trotz dieses Versuches sind zwei Tatsachen in die Erscheinung getreten. InNorddeutschland hat dieVereinigung keinenfestenBoden gefaßt, sie wurde viel mehr als „süddeutsche Institution" mit Frankfurter Lokalkolorit betrachtet, und dann zeigte es sich, daß die „Freie Vereinigung" den Behörden gegenüber die Auffassung von Judentum vertrat, wie sie von S. R. Hirsch, dem Begründer und seinem Nachfolger im Amt — das Statut bestimmt, daß der jedesmalige Rabbiner der Frankfurter Religionsgesellschaft zugleich den Vorsitz in der „Freien Vereinigung** führt — in Lehre und Leben festgelegt ist1). Daraus erklärt sich, daß weite Kreise in der thorahtreuen Judenheit nicht den Weg zur „Freien Vereinigung" fanden, es kam noch hinzu, daß der durchaus undemokratische Verwaltungsgeist einer anders eingestellten Auffassung nicht gerecht werden konnte. Dies muß ausgesprochen werden, um die Tatsachen zu erklären; daß damit kein Werturteil über die geradezu hervorragenden Leistungen unserer „Freien Vereinigung" in der x) EineumfassendeOrientierung über Hirschs eenu.Zielesieh.i.„Juden",IV. Jahrg., H. 12. *) Vgl. M. Cahen, „Die religiösen Strömungen in der zeitgenössischen Judenheit" I, II.