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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 12 · p. 732

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Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 12
Article
Der Gottesstaat
Date
1923-01-01
Page
732 (sequence 1)
Language
German
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UMSCHAU RELIGIÖSE BEWEGUNG Der Gottesstaat Der ungeheure weltgeschichtliche Einfluß der jüdischen Auffassung vom Gottesstaat auf die christlich-mittelalterliche Ordnung und dadurch mittelbar auch auf den Geist der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft hat vor etwa 150 Jahren ihren ersten literarischen Ausdruck bei I.D. Michaelis gefunden. Dieser bedeutende Orientalist bearbeitete das „Mosaische Recht", das die Prinzipien der jüdischen Staatsauffassung enthält, in systematischer Weise. Seitdem ist die jüdische Staatsidee Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion geworden. Besonders von Hegelscher Dialektik befruchteten Männer wie Leo und Salvador treten hier hervor. Während Leo im mosaischen Gesetz ein warnendes Beispiel sieht, wie man den Staat nicht einrichten solle („so scheint es beinahe die Absicht des Weltgeistes gewesen zu sein, an dem jüdischen Volke zu zeigen, wie ein Volk nicht leben soll"), empfiehlt Salvador das mosaische Gesetz und seine Institutionen geradezu als das Muster der Gesetzgebung für die ganze zivilisierte Welt. Der Streit um die jüdische Staatsauf fassung zieht sich seitdem weiter in der staats-philosophischen Literatur hin (Bluntschli, Jellinek u. a.) und dreht sich vornehmlich um das Problem der Theokratie; doch wurde die Frage nach der eigentümlichen jüdischen Staatsidee bisher noch nicht im Zusammenhang mit den jüdischen Gesamtideen betrachtet. Die Worte Piatons: „Wer es unternimmt über die beste Staatsverfassung zu handeln, der muß zuvor bestimmt haben, welches Leben überhaupt das vorzüglichste sei*' dürften den Weg zum Verständnis auch der jüdischen Staatsauf fassung weisen. Die jüdische Staatsidee ist tief verankert in dem ganzen religiösen Bewußtsein des Volkes und durchaus bedingt von der Stellung des Judentums zu Gott als dem Gesetzgeber und Lenker der nationalen Geschichte. Wenn wir in dieser Weise nach der spezifischen Staatsidee des jüdischen Volkes fragen, so werden wir finden, daß sein zentrales Lebensproblem eben nicht so sehr das des Staates als solchem ist — im Gegensatz etwa zum griechischen Kulturkreis — als vielmehr die Beziehung aller Lebenserscheinungen (also auch des Staates) auf ein bestimmtes religiöses und ethisches Prinzip. Die jüdische Anschauung ist nicht primär an den Dingen „für sich" interessiert; alle Lebenserscheinungen sind ihr zwar wichtig, aber eben nur insofern, als in ihnen sich eine religiöse Beziehung auswirken kann. So gilt z. B. nicht dem Staat schlechthin das Schaffen der Führer des jüdischen Volkes, seiner Propheten und Schriftgelehrten, sondern vielmehr dem religiösen Staat, dem gerechten Staat, dem Gottesstaat Welch ein tief bezeichnender Instinkt war es, daß sich die Pharisäer, ein Teil des Volkes, vom Kampf der Makkabäer in dem Augenblick zurückzogen, als das Gesetz und der Tempel, kurz die Religion nicht mehr gefährdet waren, und die Hasmonäer begannen, den Kampf nur noch zur Vergrößerung der Staatsmacht als solcher fortzuführen. Die eigentümliche jüdische Staatsidee ist also die im jüdischen Kosmos einzig mögliche und notwendig aus seinem letzten Sinn fließende Auffassung vom Staat. Der Staat wird eingeordnet in das System des Gesetzes und erhält seine Bedeutung nur durch diese seine Beziehung zur Halachah. Im Hellas der vielen Götter und Stadtstaaten kann es deshalb auch eine Vielheit von Staatstheorien geben; die Einzigkeit Gottes aber verträgt nur eine Auffassung von seinem Staat. Diese Ein- und Unterordnung des jüdischen Staatsgedankens in das System des Gesetzes unternimmt Adolf Jacobusin seiner 1923 erschienenen Schrift „Der Gottesstaat"1). Seine Darstellung benutzt jene fast die ganze jüdische Literatur des Mittelalters durchziehende Einteilung in „Pforten" der Gotteserkenntnis, Gottesfurcht, der Liebe, des Rechtes und des Friedens. Sie beleuchtet die religiösen, rechtlichen und volkswirtschaftlichen Grundlagen des mosaischen Gesetzes und zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß in ihr eine bestimmte Grundhaltung und Grundstimmung allen Einzelheiten etwas Zwingendes gibt. Man empfindet ganz stark, wie das religiöse Sein des Verfassers sich gedanklich auswirkt, wie Rhythmik und Form ihre letzte Quelle in seiner überall spürbaren seelischen Grunddisposition haben. Jacobus Untersuchung der Prinzipien des x) C, A. Schwetschke, Berlin 1923.

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