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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 7-8 · p. 388

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 7-8
Article
Die Vertretung
Date
1923-01-01
Page
388 (sequence 4)
Language
German
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383 Martin Buber: Die Vertretung Sachen, die hier nicht zu besprechen sind, nicht unversehrt gebliebenen) innersten Zusammenhang zwischen Bewegung und Volk. Ob die Aufnahme einer Anzahl politisch und wirtschaftlich einflußreicher Personen in die Jewish Agency ihren Zweck — Einwirkung auf England und Gewinnung der Finanzkreise — erfüllen würde, darüber bestehen verschiedene Meinungen. Ich neige dazu, diese Frage zu denen zu zählen, die nur experimentell (dadurch, daß man das Fragliche tut), zu beantworten sind. Aber ein anderes kann und muß bedacht werden, ehe man das Experiment unternimmt. Man will die Sache des Aufbaus fördern. Die Sache des Aufbaus gibt es jedoch nur so lange, solange es ein zum Werk zusammengeschlossenes Volk gibt; und wenn ich „Volk" sage, meine ich nicht etwa die pompöse und unsichtbare „Nation", sondern die wirkliche Volksmenge. Die Grundfrage, von der aus alle andern zu entscheiden sind, ist: Wie erhalten, wie festigen, wie erneuern wir den lebendigen Zusammenhang zwischen Bewegung und Volk? Wenn wir dem Volk eine Vertretung auferlegen, die zur Hälfte Scheinvertretung ist, wenn wir Verantwortung und Verantwortungslosigkeit vor seinen Augen zusammenkoppeln, dann machen wir die Befreiung, die wir an ihm vollzogen haben, zunichte und wir erregen den Zweifel in ihm, wir werden ihm unglaubwürdig; wir geben ihm nicht seine Vertretung, wir nehmen sie ihm. Daraus folgt nicht etwa, daß wir unsere Grundlage nicht erweitern solien. Aber es folgt unzweideutig daraus, wie allein' wir sie erweitern dürfen. Es folgen unmittelbar daraus folgende praktische Forderungen: 1. Die neu aufzunehmenden Personen müssen zu einem wesentlichen Teil solche sein, die ihrem Leben und ihrem Werk nach das ganze jüdische Volk als seine Vertreter betrachten darf. 2. Die aufzunehmenden Repräsentanten der ihrer Verfassung nach dem Volk nicht verantwortlichen Organisationen müssen solche sein, die willens sind, dem Volk verantwortlich zu sein. 3. Die Konstituierung der neu gebildeten Körperschaft muß im Zeichen einer Aufgabe erfolgen, an der nach bestem Können mitzuwirken sich alle Mitglieder bereit erklären müssen: der baldigen (zeitlich zu befristenden) Einberufung des ersten Weltkongresses für den Aufbau des Landes Israel, als der parlamentarischen Instanz, der die Agency als Ganzes und jedes ihrer Mitglieder im besonderen verantwortlich ist. — Erfüllen wir diese Forderungen, so haben wir in Wahrheit unsere Grundlage erweitert: den Grund, auf dem wir stehen, den Bund mit dem Volk, ohne den alle Bündnisse eitel sind. Und dafür ist es noch nicht zu spät.

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