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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 304

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Die Stellung der Frau in der jüdischen Tradition
Date
1923-01-01
Page
304 (sequence 4)
Language
German
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3°4 Umschau: Literatur Übergangs- und Erschütterungszeit eingeführt wurden. So wurden die den Schriftgelehrten zugeschriebenen, für die ehelichen Beziehungen wichtigsten Verordnungen in der Anfangszeit des zweiten Tempels erlassen, da die neue Siedlung in Palästina auf solider Grundlage wieder aufgebaut werden sollte. Durch diese Verordnungen wurden alle gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Mann und Frau, die persönlichen Beziehungen wie auch die Vermögensverhältnisse, geregelt. Kurz vor Zerstörung des zweiten Tempels wurden die für die Ehescheidung und die Wiederverheiratung der Frauen verschollener Männer2) maßgebenden Bestimmungen — die Wiederverheiratung war von nun an schon auf Grund der Aussage nur eines Zeugen beim Tode des Mannes gestattet — durch Rabbon Gamliel und die sogenannten Gesetzes-Überwachungsrichter erfassen3). Eine weitere Reihe solcher für das Familienrecht wichtiger Reformen wurden nach Abschluß des Talmud, zur Zeit der Gaonirri, durchgeführt, als die Juden infolge ihrer Übersiedelung von Asien nach Europa sich den neuen Lebensverhältnissen anpassen mußte. Eine andere Gruppe von Neuerungen wurde noch später, zur Zeit der Kreuzzüge — also wiederum in einer Epoche schwersten Elends — unter Leitung des Rabbenu Tarn erlassen und sind unter dem Namen „Verordnungen SWPÄ" (Speyer, Worms, Mainz) 4) bekannt. Die letzte Gruppe der zu dieser Kategorie gehörenden Reformen ist nach Abschluß des Schulcban Aruch erlassen worden und fällt in die Chlemnitzky-Epoche, in jene Zeit also, da die Juden in Polen sich wiederum neuen Verhältnissen gegenüber sahen und darauf bedacht sein mußten, ihr neues Leben auf einer möglichst soliden Grundlage aufzubauen. Diese Verordnungen wurden durch den sogenannten „Vierländerrat" 5) erlassen. Seitdem wurde im Ehe- und Familienrecht von keiner bedeutenden Rabbiner-Versammlung mehr irgend eine wesentliche Reform vorgenommen. Auch jetzt macht das jüdische Volk eine Zeit der Vertreibung von der heimatlichen Scholle, eine noch nicht dagewesene gewaltige Krise durch: Krieg mit seinen verheerenden *) Soph'rim. 2) Agunoth. 3) Babli, „J'bamoth" 115; ebenda K'tufcoth 113 a. 4) Takkanoth Schum (U=W [-orms]). 5) Waad arba arzaroth. Folgen, Verelendung und Zersprengung der Familien, überall Verfolgungen mit darauf einsetzender Massenemigration nach allen Himmelsrichtungen. All dies bedeutet für unser Familienleben eine ernste Gefahr. Es ist höchste Zeit, daß wir unser Innen- und Familienleben, der neuen Zeit und den gegebenen Verhältnissen entsprechend, neu ordnen. Dies ist um so dringender, als zugleich im Heiligen Lande neues und gesünderes Leben zu pulsieren beginnt, für dessen normale Entwicklung eine solide und festgefügte Organisation unbedingt notwendig ist. Diese kann nur eine aus allen Ländern nach Erez Israel einzuberufende große Versammlung von jüdischen Gelehrten sein, deren Aufgabe es wäre, Maßnahmen zu treffen, die im Geiste unserer Tradition und nach den Quellen des Gesetzes den momentanen Zeiterfordernissen Rechnung tragen. Auf dem letzten Zionistenkongreß hielt ich, unter Vorsitz des Rabbiners Glaser aus Klausenburg, eiren Vortrag über die Neuschaffung des Sanhedrion, wobei ich mich bemühte nachzuweisen, daß diere Neugründung in unserer Zeit eine Notwendigkeit und mit der Tradition durchaus nicht im Widerspruch sei. Viele unserer Größten pflichteten mir bei, besonders lebhaft interessierte sich für diesen Gedanken der leider allzu früh verschiedene Rabbiner Nobel s. A., der sogar bereits die ersten praktischen Schritte hierfür unternommen hatte. Wenn sich unter unseren Rabbinern einige geistvolle und mutige Männer fänden, die den eminenten Wert dieser erhabenen Idee erfassen und sich für ihre Realisierung einsetzen wollten, so wäre es möglich, durch Gründung des Sanhedrion eine wirklich autoritative und mit weitgehender legislativer Befugnis ausgestattete Körperschaft zu bilden, die die Gesetzgebung in die richtigen Bahnen zu leiten und im Sinne der religiösen Tradition neue, zur Zeit auch für das Familienrecht notwendige, Maßnahmen zu treffen hätten. Chaim Tschernowitz LITERATUR Die jüdische Literatur in schwedischer Sprache I. „D ie Juden." Das Judentum in den drei skandinavischen Ländern ist heute erstarrt, in Dänemark und Schweden aus Mangel an jüdischem Gefühl, in Norwegen aus Mangel an sittlicher Kraft.

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