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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 301

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Hygiene
Date
1923-01-01
Page
301 (sequence 3)
Language
German
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Umschau: Recht 301 sprechende Maßnahmen jedesmal eine Ausbreitung der Krankheit verhütet. 3. Von tropischen Hautkrankheiten traten einzelne Fälle des gefürchteten Ulcus tropicum (hamuchassa hatropi) auf, die alsbald isoliert wurden, und bei den gewesenen jüdischen Legionären, die in der Gegend von Jericho gewesen waren, die Jericho-Rose {Schoschanat Jericho). Magen- und. Darmkrankheiten. Diese bildeten in der ersten Zeit dasHauptkontingent der Erkrankungen. Neben der großen Hitze, dem vorwiegenden Genuß von Fleisch- und Fischkonserven und dem gelegentlichen Genuß von rohem und ungereinigtem Obst wurde vorwiegend das durch die schwere Arbeit und reichliche Schweißabsonderung bedingte, unmäßige Trinken von Kinereth-See-Wasser als schuldtragend befunden. Es gelang tatsächlich durch Versetzung, des Trinkwassers mit Chlorin die Krankheit in ihrer Häufigkeit zurückzudrängen und später fast ganz auszurotten. Fälle vonBauchtyphus undDysenterie kamen immer wieder vor, ohne daß man jedoch voneinerEpidemie hätte sprechen können. Sie forderten bei uns keine Todesopfer. Verwundungen. Es kamen einige ernste Verletzungen vor, besonders im Steinbruch, auch solche, die durch Entgleisen und Umstürzen von Rollwaggons bedingt waren, aber es gelang jedesmal, die Betroffenen ohne Einbuße der Arbeitsfähigkeit zu heilen. Obwohl diese Unfälle jedesmal das ganze Lager aufwirbelten und der schwere Eindruck tagelang nicht zu verwischen war, blieben sie doch an Bedeutung weit hinter jenen Schrunden, Kratzern, kleinen Stoß- und Hiejjverletzungen zurück, die an der Tagesordnung waren und durch Vermengung mit Staub und Erde zu Geschwürbildungen führten, die meist monatelang jeder Behandlung trotzten. Erst mit fortschreitender Erfahrung der Arbeiter gingen diese Fälle an Häufigkeit zurück, und der Materialverbrauch sank um ein Wesentliches. Alle übrigen Krankheiten treten an Bedeutung und Zahl gegenüber den genannten zurück. Es verdient nur hervorgehoben zu werden, daß es nahezu keine Augenerkrankungen und überhaupt keine Geschlechtskrankheiten gab, eine Tatsache, die bei einer Anhäufung so vieler junger Leute nicht genug gerühmt werden kann. Für nicht Wenige Fälle von Erkältungen und Rheumatismus bildete das an Ort und Stelle befindliche Warmbad einen billigen und vorzüglichen Heilfaktor, und es kamen auch von anderen Kwischim Kranke, um als Gäste unseres Kwisch oder als zeitweilige Arbeiter an ihm von den heißen Quellen Nutzen ziehen zu können. Zum Schlüsse will ich noch bemerken, daß der Großteil der Arbeiter mit nacktem Oberkörper arbeitete, was nicht nur keinen Schaden brachte, sondern im Verein mit dem häufigen Baden im Kinerethsee die so lästige Charara nicht aufkommen ließ. Es war ein herzerfreuender Anblick, wenn sich unter der bronzefarbenen Haut die Muskeln bei der Arbeit strafften. Diese Arbeit, obwohl schwer, „schwarz" und jüdischen Händen ungewohnt, hatte durchaus keine schlechte Wirkung auf die Gesundheit und körperliche Entwicklung unserer Arbeiter. Im Gegenteil: diejenigen, die nach Beendigung des Kwisch ihn verließen, bilden ein gesundes, tropentaugliches und malariafreies Element im Lande. Josef Aschermann RECHT Die Stellung der Frau in der jüdischen Tradition1) I. Wie ich bereits in meiner hebräischen Abhandlung „Die Frauengesetzgebung im Talmud"2) darlegte, ist die unvorteilhafte rechtliche Stellung der Frau nicht so sehr auf die bei uns herrschenden Gesetze selbst als vielmehr auf die bestehende Illegalität der Rabbinatsgewalt sowie deren schwache Vollzugsmacht zurückzuführen. Betrachten wir z. B. den Standpunkt der Halachah in bezug auf die Willensäußerung von Mann und Frau bei Eheschließung und - Scheidung, so gilt bei der ersten das Grundgesetz, daß die Ehe nur dann gültig ist, wenn sie mit Zustimmung der Frau geschlossen worden ist. Es gibt gar keine Möglichkeit, die Frau gegen ihren Willen zu ehelichen3), während bedeutende Halachaautoritäten, wie z. B. Maimonides, sogar der Meinung sind, daß die Einwilligung des Mannes bei der Eheschließung nicht unbedingt notwendig sei4). Die Ehescheidung kann zwar der Mann nach der ehemaligen Halachah auch gegen den Willen der Frau Zu dem Aufsatze von L. Hands „Die Rechtsstellung der jüdischen Frau" in Heft 3 dieses Jahrgangs. 2) Hat'kupha 5682 (1921/22). 3) Mischna, Kidduschin I, 1. 4) „Tur-Schulchan-Aruch, Ewen ha eser, 42 (auch für die folgende Anm.). Maimonides, Mischne Thora, Eherecht, Abschnitt IV.

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