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Der Jude · 1923-01-01 · Heft 5 · p. 292

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
7 (1923)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1923-01-01
Page
292 (sequence 12)
Language
German
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292 Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden dikim leben oft viele Jahre als „Zewaah des Zaddik" unter den Getreuen, oder verpflanzen sich durch mehrere Generationen quasi als mündliche Tradition fort. Manche von ihnen werden oft auch von Schülern des betreffenden Zaddik mit größeren oder kleineren Zutaten schriftlich festgehalten und unter den Chassidim verteilt. Viele der spezifischen Begräbnis- und üblichen Trauerformalitäten sind auf solche let^twilligen Verfügungen eines Zaddik zurückzuführen. Eigenartig ist das Testament des weitberühmten Talmudgelehrten R. Salomon Klüger, des sogenannten Brodyer Maggid (starb 1869 in Brody), das sein Sohn R. Abraham Benjamin Klüger, unter dem Titel „Laschon Zaddik"*) herausgegeben hat. Dieses Testament war im Osten, besonders in Galizien, sehr verbreitet und wurde in frommen und gelehrten Kreisen mit großer Aufmerksamkeit gelesen. Manche der hier getroffenen Anordnungen, bezüglich der Bestattung des Testators sind besonders eigenartig und originell. Wir werden auf diese noch im folgen- ' den Abschnitte „Tod und Begräbnis" zurückkommen. Außer Zaddikim und hervorragend Frommen und Gelehrten pflegten auch sonstige gewöhnliche Bürger, sogenannte „Baale Batim"2) neben den letztwilligen Verfügungen über ihr materielles Erbe ihren Nachkommen auch ein geistiges Vermächtnis zu hinterlassen. Auf Grund' ihrer langjährigen Erfahrungen im Leben pflegten sie in ihren letzten Stunden Lehren und Normen, nicht nur betreffs Frömmigkeit und Gottesfurcht, sondern auch auf dem Gebiete der ehrlichen, praktischen und erfolgreichen Tätigkeit inHandel und Gewerbe und vorsichtiger Geldgebahrung ihren Kindern mit auf den Lebensweg zu geben. Im Osten wird allgemein erzählt: ein Vater habe einmal auf seinem Totenbette, auf Grund seiner langjährigen Erfahrung, seinen Kindern verbieten wollen, mit Pferden, Glas und Fischen Handel zu treiben. Der Handel mit diesen drei Dingen sei sehr gewagt und bringe oft großen Schaden, denn ein Pferd beginne leicht zu hinken und verliere dadurch jeden Wert, Glas breche leicht und Fische verderben leicht. Er faßte sein Verbot und dessen Begründung in den wenigen Worten zusammen: „Ich verbiete euch mit drei Dingen Handel zu treiben: mit Pferden, Glas und Fischen, denn ein Pferd hinkt, Glas klingt und ein Fisch stinkt."3) Zu bemerken ist noch, daß im Osten der Handel mit Pferden, Glas und Fischen fast ausschließlich in jüdischen Händen liegt. Derleigute, weise und praktische Belehrungen, obzwar nur an die Nachkommen gerichtet, finden weite Verbreitung, pflanzen sich von Mund zu Mund fort und werden dann dem überreichen Schatze der weisen Lebensregeln, den sogenannten „guten Worten" der ostjüdischen breiten Masse einverleibt. x) „Die Sprache des Gerechten". ,2) Hausherren, 3) Ein ähnlicher Ausspruch findet sich im Babyl. Talmud, „Chullui", 84 b. *

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