Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Frage nach dem Sinn des Judentums
- Date
- 1923-01-01
- Page
- 281 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 28r sein negatives oder positives, loses oder inniges persönliches Verhältnis zum Judentum. Freilich geht es bei derartigen Stellungnahmen letzten Endes nicht um streng beweisbare Dinge, die gleich mathematischen Wahr* heiten, sobald sie nur begriffen sind, mit Notwendigkeit allgemein anerkannt werden müssen. Vielmehr hängt es außer der nüchtern verstandesmäßigen Erwägung noch von vielerlei subjektiven und persönlichen, bewußten und unbewußten Momenten ab, wie die Entscheidung endgültig ausfällt. Auch von der Stellung zum Judentum, zur „Judenfrage" in ihrer geschichtsphilosophischen Bedeutung, gilt, mutatis mutandis, das bekannte Wort F i c h t e s: was für eine Philosophie man wähle, hängt davon ab, was für ein Mensch man ist. Mir scheint auf Grund unserer Untersuchung die Theorie des historischen Nationaljudentums in der einen oder andern ihrer beiden Formen die sachlich zulänglichste Sinngebung des Judentums zu sein. Und ich verhehle nicht meinen Glauben, daß sich ihr allmählich der beste Teil derer, die überhaupt noch dem Judentum treu bleiben wollen, zuwenden wird. Ich glaube an den „Rest, der umkehrt". SAMUEL RAPPAPORT / AUS DEM RELIGIÖSEN LEBEN DER OSTJUDEN VI. KRANKHEIT 4. Testament und letzter Segen A. Geistiges Vermächtnis. Es gehört zu den Pflichten, die jedem frommen Juden obliegen, im Falle einer ernsten Erkrankung eine „Zewaah", d. i. eine letzte Anordnung für den Fall seines Ablebens, zu treffen, falls dies nicht schon früher geschehen ist. Ohne ein solches Testament aus der Welt zu gehen, gilt für einen nur halbwegs bemittelten Ostjuden als ein Moment, das den Heimgang des Verstorbenen besonders tragisch erscheinen läßt. Dieser Fall kommt meist nur bei plötzlich eingetretenem Tode vor, wo der Verstorbene keine Zeit und Möglichkeit mehr hatte, eine letztwillige Verfügung zu treffen. Selbst Unbemittelte, die über kein oder ein nur kleines Vermögen verfügen, wollen nicht von der Welt scheiden, ohne durch noch so geringfügige Schenkungen zugunsten eines frommen Vereins, der ihnen jährlich am Todestag die „Jahrzeit" halten und Kaddisch sagen soll, für ihr Seelenheil zu sorgen. Es handelt sich hier um einen uralten jüdischen Brauch. Von den Patriarchen und den meisten Großen der alten Zeit weiß die Bibel zu erzählen, daß sie vor ihrem Heimgange ihre letztwilligen An-