Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 7 (1923)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die palästinensische Genossenschaft und ihre gesetzliche Regelung
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 116 (sequence 6)
- Language
- German
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ii6 Umschau: Erziehung schaften im Bedarfsfalle untersagen kann, Hypothekengeschäfte in den Bereich ihrer Tätigkeit zu ziehen. Alle diese Vorschriften sollen die Liquidität der Genossenschaften sichern. Die strengen Bestimmungen bezüglich der Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung lassen sich wohl überdies durch das Bestreben, rechtfertigen, ihre übermäßige Ausbreitung zu verhindern, da sie ja auch in Europa immer mehr an Bedeutung verlieren und in England fast ganz unbekannt sind. Eine große Bevorzugung der Genossenschaften bedeutet es, dafl Auszüge aus regelmäßig geführten Genossenschaftsbüchern vor Gericht und im sonstigen öffentlichen Leben als Ausweis für die Mitgliedschaft und für alle Geschäftstransaktionen der Genossenschaften völlig genügen sollen. Die Revision ist im Gegensatz zum englischen und deutschen Recht nicht obligatorisch. Die Berechtigung gerade dieser Bestimmung ist schwer einzusehen. Den Verhältnissen in Palästina, wo das Genossenschaftswesen noch in den Anfängen steckt und die Bevölkerung an ordentliche Buchführung erst gewöhnt werden muß, würde die Einführung der obligatorischen Revision gewiß mehr entsprechen. Viele englische Genossenschaften, die doch sicher fort-, geschrittener sind, lassen die Revision sogar jedes halbe Jahr vornehmen. Allerdings kann die vom Generalregistrator im Bedarfsfalle angeordnete Revision bis zur amtlichen Auflösung der Genossenschaft gehen. Ein brauchbarer Ersatz für die obligatorische Revision kann aber in dieser Bestimmung kaum gesehen werden. Interessant ist die gesetzliche Regelung der genossenschaftlichen Zuwendungen für charitative und Erziehungszwecke und zwar nicht wegen der Beschränkung derselben auf 50% des Reingewinnes, da hier kaum von einer Beschränkung gesprochen werden kann, wenn wir es in Betracht ziehen, daß die Zuwendungen der bedeutendsten Genossenschaftsverbände Europas für derartige Zwecke diesen Prozentsatz auch nicht entfernt erreichen, sondern vielmehr deswegen, weil, wie ich glaube, die Genossenschaften durch diese Bestimmung gerade an ihre Pflichten in dieser Beziehung erinnert werden sollen. Es ist ein schöner Zug der Gesetzgebung. So können wir denn in dem heutigen Genossenschaft sgesetz trotz der vielen, sehr vielen Mängel im großen und ganzen doch eine brauchbare Unterlage für die Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens in Palästina sehen. Aber allerdings eben nur eine Unterlage. Sie wird in vielen Beziehungen geändert werden müssen1. Das heutige Genossenschaftsgesetz kann nur als ein Rahmengesetz betrachtet werden, auf Grund aessen die binnen kurzem hoffentlich einsetzende Landesgesetzgebung die weitere Regelung der für Palästina wichtigen Genossenschaftsfragen wird vornehmen müssen. So müßten insbesondere die landwirtschaftliche Arbeiter-Produktivgenossenschaft und die Arbeitsgenossenschaft, wie auch die Konsumvereine durch spezielle Gesetze Rückhalt und Förderung finden. Sache der jüdischen Vertreter in der palästinensischen Legislative wird es sein, derartige Gesetze gegen den allfälligen Wiederstand unwissender oder gar blindfeindseliger Mitglieder durchzusetzen. Nur dann, wenn eine den Bedürfnissen des Landes entsprechende gesetzliche Basis gegeben sein wird, wird eine administrative Förderung seitens der Regierungsorgane oder anderer Organisationen möglich werden und ihr Ziel erreichen können. Nur dann wird aber auch die große Kraft der Initiative, die in den allermeisten jüdischen Genossenschaften, insbesondere in denen der Arbeiter steckt, frei von allen Hemmungen der Ungewißheit sich entsprechend Bahn brechen und das Genossenschaftswesen zu einem Machtfaktor emporhebenkönnen, der daswirtschaftliche und soziale Leben des Landes entscheidend beeinflußt. Arjeh Tartaköwer ERZIEHUNG Das Freie Jüdische Lehrhaus in Frankfurt am Main. Das Freie Jüdische Lehrhaus wäre vor hundert Jahren eine Anstalt gewesen, die Juden, besonders jüdischen Kindern, die europäische Bildung hätte zugänglich machen sollen. Vor zehn und vor zwanzig Jahren wäre es auffällig gewesen, wenn man eine Anstalt mit diesem Namen geschaffen hätte, es hätte irgend etwas dahinter gesteckt, was im Kern zur Verteidigimg gedient und was in der Taktik irgendwie aus der Not eine Tugend gemacht hätte. Jetzt ist auf die Zeitabschnitte „Bildung" und „Abwehr" ein neuer gefolgt, dem man besser erst später einen Namen gibt. Denn im Anfang und solange man selber mitten darin steckt, sieht