Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 6 (1921-1922)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Briefe eines Chaluz aus Daganiah
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 410 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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410 Samuel Rappaport: bewußtsein nicht stark genug, ich müßte dann einmal ganz die Wahrheit und unbedingte Richtigkeit meiner Überzeugung fühlen und erkennen. Mein Brief beginnt ins ungeheure, zu wachsen und aus dem Kreise des Privaten, Intimen hinauszugeraten. Jetzt kann ich wirklich nicht mehr auch davon anfangen, Euch die lieben, kleinen Bilder zu entwerfen, zu denen mich Eure Bitte angeregt hat, von den Kindern und Müttern, von Ehegatten und Brautleuten, von Hühnerhof und Kuhstall, von Feld und Garten. Vielleicht ein andermal. Abends. Die Versuchung ist an mich herangetreten. Einer von der Genossenschaft frug mich, ob ich hier Genosse werden will. Es war ein schwerer Kampf, daß ich ihm nicht zusagte, daß ich mein Bündnis mit der „Awodah" aufrecht erhielt. Doch freute mich die Frage, als Zeichen, daß mich diese Menschen nicht als wertlos für ihr Leben halten. Wir brauchen frisches Blut, neue Ideenträger, Menschen mit ungebrochener Hoffnungskraft, - sagte er. Ein Wort Gordons von heut abend: Die Menschen werden -nicht früher aufhören einander zu befeinden, bis sie aufhören werden, Fleisch zu essen. Die Hälfte der Kwuzah besteht aus Zimchonisten, Vegetarier. Gordon meinte heute: Wer Fleisch ißt, handelt noch schlechter, als der das Tier tötet. Und ich habe gerade vorgestern zum erstenmale in meinem Leben ein Huhn geschlachtet 1 SAMUEL RAPPAPORT / AUS DEM RELIGIÖSEN LEBEN DER OSTJUDEN VI. Krankheit 3. Bräuche gegen Krankheit C. Auslösen (Schluß) Als eine ganz besondere Art von „Pidjon", d. h. Auslösen eines Kranken, jedoch in eigenartiger bedingter Form gilt der in manchen chassidischen Kreisen geübie Brauch des Verpfändens, oder wie es im Osten heißt, „Versetzens" von Wertgegenständen. Das „Verpfänden" oder „Versetzen" ist ein zumeist bei Frauen beliebtes Mittel um einen Kranken vom Tode auszulösen. Insofern der Zustand eines Kranken im Hause sehr ernst erscheint und zu Bedenken berechtigten Anlaß gibt, werden kostbare Gegenstände aus dem Familienbesitz zum Zaddik gebracht und bei ihm „versetzt", d. h. mit der Bestimmung hinterlegt, daß, wenn der Kranke, für dessen Genesung beim Zaddik um Segen und Fürbitte angesucht wird, seine Gesundheit wieder erlangen sollte, die verpfändeten Gegenstände zugunsten von vom Zaddik zu bestimmenden frommen und wohltätigen Zwecken verfallen sollen. Bis dahin bleiben sie als Faustpfand in Verwahrung des Zaddiks.