Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1921-01-01 · Heft 5 · p. 297

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
6 (1921-1922)
Issue
Heft 5
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1921-01-01
Page
297 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3101111-3101175-3101181-3106743--5103-3106795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 297 tätiger Frömmigkeit identisch. Unter „Zaddik", d. h. der Gerechte, ist allgemein nicht jemand zu verstehen, der nach den Weisungen des formalen Gesetzes handelt, sondern derjenige, der durch hohe Sittlichkeit und Menschenliebe über alle anderen hervorragt. Neben Frömmigkeit und liebevoller Gerechtigkeit bedeutet der Begriff „Zeddakah" im Talmud in erster Linie Wohltätigkeit im allgemeinen und insbesondere das Beschenken von Armen und Notleidenden. Das Beschenken von Armen, d. h. Zeddakah, ist eine der größten Tugenden des Menschen und „gewichtiger als alle Opfer" (Tr. Synhedrin 49 B). Das Wohltun wurde schon deswegen mit dem Namen Zeddakah, d. h. Gerechtigkeit, bezeichnet, weil eben diese Art von Gerechtigkeit nicht dem formalen vernünftigen Rechtsbewußtsein entspringt, sondern in einem ganz anderen Gebiete des menschlichen Seins, im Ethos der Seele wurzelt. Zeddakah ist somit nicht die rücksichtslose Gerechtigkeit des Gesetzeskodex, sondern die des Empfindens und der großen Liebe. Sie bedeutet im praktischen Leben die sittliche Erfüllung der Menschenliebe, die in erster Reihe dem Besitzenden seinen bedürftigen Mitmenschen gegenüber ohne jede Einschränkung obliegt. Wohltätigkeit, Zeddakah gehört zu jenen Tugenden, in deren Betätigung dem Individuum ein weit ausgedehnter Spielraum gewährt wird, innerhalb dessen die edlen Potenzen der Seele sich zum Wohl des Mitmenschen entfalten und auswirken können, Zeddakah gehört deswegen auch zu jenen Tugenden, die, nach dem Ausspruch der Weisen, ein bereits im Himmel über einen Menschen bestimmtes böses Geschick rückgängig machen (Tr. Rosch Haschanah 16B. Jeruschalmi Tr. Taanit Absch. Iii). Vermag doch Zeddakah allein schon vom Tode zu retten (Proverbia 10. 2), Die Idee des Auslösens, d. h. des sich durch einen Geldbetrag, der einem frommem und guten Zweck gewidmet wird, Loskaufens ist biblisch. Die Erstgeborenen sind Gott geweiht und müssen durch Lösegeld losgekauft werden (Exodus 12. 12—15 usw.). Die jüdische Tradition verlangt deswegen, daß auch nach der Zerstörung des Tempels, da es keine diensttuenden Priester mehr gibt, jedes von einer jüdischen Mutter geborene erste Kind, wenn es männlichen Geschlechtes ist, nach dem dreißigsten Tage seit seiner Geburt von einem — angeblichen — Nachkommen Ahrons, einem sog. Kohen durch einen von der Tradition normierten Geldbetrag ausgelöst werde. Die Zeremonie des Auslösens eines Erstgeboren, das sog. Pidjon ha-ben (Auslösen des Sohnes) wird im Osten von einem überaus feierlichen und feucht-fröhlichen Festmahle begleitet. Wird das Kind, aus welchem Grunde immer, nicht nach seiner Geburt ausgelöst, dann muß es sich, wie die Tradition verlangt, später selber bei einem Kohen auslösen. Unter Umständen kann auch jemand, der durch grobe Fahrlässigkeit den Tod eines anderen verschuldet und dadurch die Todesstrafe verdient hat, sich durch ein Lösegeld von der Todesstrafe befreien (Exodus 21. 29—30). Heft 5 20

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.