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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 12 · p. 686

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 12
Article
Die Geschichte der österreichisch-jüdischen Kongressbewegung
Date
1920-01-01
Page
686 (sequence 2)
Language
German
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686 Albrecht Üellmann: weitergehender nationaler Rechte die Besetzung von Staatsbeamtenposten in Oesterreich nach dem Verhältnis des Anteils einer Nationalität an der Gesamtbevölkerung vorgenommen wurde, würde die Anwendung einer solchen Prozentnorm ohne Zweifel auch dann erfolgen, wenn nur der nationale Kataster eingeführt würde. So groß daher auch die Gefahr der Nichtzulassung jüdischer Anwärter zu Beamtenstellen zu sein scheint, so darf man gerade die Prozentnorm in der Beamtenfrage, die den Haupteinwand der Assimilanten gegen die Forderung nationaler Rechte für die Juden darstellt, nicht überschätzen. Praktisch lagen in Oesterreich bei fast den meisten Beamtenkategorien die zahlenmäßigen Verhältnisse nicht so, daß die Einführung einer solchen nationalen Prozentnorm eine Gefährdung des bisherigen jüdischen „Besitzstandes" bedeutet hätte. Es hätten sich den Juden im Gegenteil auf Grund dieses Prinzi'ps der proportionalen Ernennung der Beamten nach der Gesamtzahl der Nationsgenossen eine ganze Reihe von Stellungen eröffnet, die bisher als judenrein galten. Ueberhaupt läßt sich — und dies gilt ja nicht nur für das ehemalige Oesterreich — die Wahrnehmung machen, daß die Prozentnorm für die Juden hinsichtlich der Staatsbeamtenschaft im Wesentlichen längst durchgeführt war, bevor noch je nationaljüdische innerpolitische Forderungen erhoben worden waren. Die Juden wurden in besonders erstrebenswerte Beamtenkategorien nicht aufgenommen; in Oesterreich war dies z. B. beim Notariat ebenso der Fall wie in Deutschland beim Heer. Und ferner machte sich, sobald in einem Zweige des Staatsbeamtenorganismus eine wirkliche oder sogenannte „Ueberfüllung" durch Juden eintrat, sofort eine Gegenbewegung bemerkbar. Es s§i nur an die heftige Agitation gegen die Zulassung von Juden zur Dozentur und überhaupt zur Hochschulkarriere an den österreichischen Hochschulen erinnert, die lange vor Kriegsausbruch zu einer fast völligen Sperrung dieser Laufbahn für die Juden an vielen Hochschulen und Fakultäten führte. In derselben Richtung ist eine Aeußerung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes für das Königreich Böhmen einem jüdischen richterlichen Adjunkten gegenüber, der sich über seine Nichternennung zum Richter beschwerte, sehr charakteristisch. Der Präsident dieses Gerichtes, in dessen Sprengel jene Richterstellen liegen, deren Besetzung jahrzehntelang das Objekt des heftigsten Kampfes zwischen Deutschen und Tschechen war, berief sich damals, ebenfalls lange Zeit vor Kriegsausbruch, auf die Tatsache, daß der für die Juden in Böhmen gemäß ihrer Bevölkerungszahl geltende Prozentsatz von etwas mehr als i°/0 bereits überschritten sei. Die wirkliche Gefahr der Prozentnorm liegt, was bisher noch nicht genügend hervorgehoben wurde, nicht so sehr in ihrer bloßen Statuierung, durch die die Zahl der jüdischen Anwärter auf diese Posten beschränkt wird, sondern darin, daß ihnen jede erheblichere Aufstiegsmöglichkeit genommen wird. Denn je geringer mit den höheren Rangsklassen die Zahl der zu besetzenden Stellen ist und je schärfer sich das Prinzip durchsetzt, daß nicht oder nicht ausschließlich die fachliche und persönliche Eignung,

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