Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 480 (sequence 1)
- Language
- German
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480 Samuel Rappaport: SAMUEL RAPPAPORT/ AUS DEM RELIGIÖ¬ SEN LEBEN DER OSTJUDEN V V kung des Menschen dem gläubigen Juden ein im kausalen Zusammenhange durch den Willen Gottes Bestimmtes geschehen. Sie ist eine notwendige Folge bzw. Strafe für sündhafte Verfehlungen und gleichzeitig auch sichtbare Mahnung und Aufforderung zu innerer Einkehr. Insofern der Kranke durch aufrichtige Reue und sittliche Läuterung vor Gott würdig erscheint, kann er ruhig und vertrauensvoll auf Wiedererlangung seiner Gesundheit hoffen. Selbst wenn das traurige Urteil schon im Himmel besiegelt und es bestimmt war, daß der Kranke aus dieser. Welt scheide, auch dann kann noch immer, bei besonderen Umständen, durch Umkehr, Gebet und Wohltun das böse Geschick zum Guten gewendet werden, „denn" — so spricht Gott — „nicht den *> Tod des Sünders will ich, nur seine Rückkehr zum Guten, auf daß er lebe". Krankheit, Leiden und Schmerzen erscheinen somit vor Gott als Sühne für begangene Sünden und Missetaten. Nach überstandener Krankheit vermag jeder Mensch wie neugeboren ein reines und makelloses Leben neu zu beginnen. (Tr. Berachot 5 A. Jeruschalmi Tr. Taanit Absch. II, 5. Ezechiel 33,11.) Angesichts der Tatsache, daß jede Erkrankung zumeist Sühne und von oben kommende Mahnung zu künftigem gottergebenen und gottgefälligen Lebenswandel bedeutet, ist im Krankheitsfalle jedes Verzweifeln und Aufgeben der Hoffnung auf Wiedergenesung durch Unterlassung der Anwendung aller zur Wiedererlangung der Gesundheit in Betracht kommenden Mittel nicht nur ungerechtfertigt, sondern sogar auch sündhaft. Verzweifeln und Hoffnung verlieren, selbst in Fällen, wo augenscheinlich gar keine oder nur sehr geringe Aussicht auf Besserung vorhanden erscheint, hieße den Glauben an die Allgüte und das grenzenlose Erbarmen Gottes — ein Grundelement der jüdischen Glaubenslehre — verlieren; eine Sünde, deren sich kein frommer Jude und um so weniger der kranke Jude, über dessen Geschick nun im Himmel, in Anbetracht seiner guten und bösen Taten, entschieden werden soll, zuschulden kommen lassen darf. Denn „selbst wenn ein scharfgeschliffenes Schwert über den Hals des Menschen geschwungen wird, darf er an dem Erbarmen Gottes nicht verzweifeln" (Tr. Berachot 10 A). Kranksein bedeutet noch lange" nicht Sterben. „Die Kranken gehören zu allermeist wieder dem Leben" (Tr. Gittin 28A). Die Erhaltung des Lebens und des körperlichen Wohls ist ein Hauptgebot des Judentums und zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze jüdische ethisch-religiöse Schrifttum seit den biblischen Anfängen bis auf die VI. Krankheit 2. Krankenbehandlung, ie jede in die Wirklichkeit tretende Erscheinung ist auch die Erkran-