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Der Jude · 1920-01-01 · Heft 4 · p. 233

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Journal
Der Jude
Volume
5 (1920-1921)
Issue
Heft 4
Article
Die Judenstadt von Lublin
Date
1920-01-01
Page
233 (sequence 2)
Language
German
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Bemerkungen: Die Judenstadt von Lublin 233 mochte schließlich doch nicht zu hindern, daß auch in die Judenstadt wachsender Wohlstand einkehrte und die beschränkenden Bestimmungen der zwischen den Stadtvätern und Juden geschlossenen Verträge durch die Notwendigkeiten des Lebens ausgeglichen wurden. In diesen Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs wirkten in Lublin nicht allein ausgezeichnete Talmudisten, sondern auch viele berühmte, von Königen und Fürsten begehrte Ärzte. Aus der Gemeinde Lublin stammten wie aus anderen Judengemeinden Polens viele jener wissensdurstigen jüdischen Jünglinge, die an den ausländischen Universitäten, namentlich in Padua, studierten. Die Lubliner Judenstadt hat auch einen beträchtlichen Anteil an der Verbreitung der Wissenschaften unter den Juden durch ihre vortrefflichen Buchdruckereien, von denen die im Jahre 1578 von dem Sohne Mordechai Jaffas, Kalonymos Jaffa, begründete besonders hervorragende und geschmackvolle Erzeugnisse aufzuweisen hat. Einen Markstein in der Entwicklung der Stadt bildete das von dem König Stefan Batory im Jahre 1578 errichtete Krontribunal, die höchste Instanz für Strafprozesse, zum Teil auch für Zivilprozesse. Die Richter, die auf den Adelstagen einer jeden Provinz gewählt und nach Lublin für mehrere Monate abgeordnet wurden, kamen dorthin mit großem Gefolge und führten zumeist ein Leben, das weiten Kreisen der Stadtbevölkerung, und namentlich auch den Juden, günstige Erwerbsmöglichkeiten eröffnete. Die Einrichtung des Krontribunals hatte indes viele Schattenseiten für die Juden. Wenn alljährlich beim Beginn der Tribunalstagung die Dienerschaft und das Gefolge der Magnaten unter Führung eines „Obristen** in die Judenstadt zogen, um sich in der gleichen berüchtigten Art zu amüsieren, die bei dem von Zöglingen der geistlichen Seminare veranstalteten „Schülergeläuf" gang und gäbe war, d. h. die verängstigten Juden zu verprügeln und nur gegen oft beträchtliches Lösegeld von diesem edlen Sport abzusehen, dann-lähmte der Schrecken das ganze Ghetto. Das alles bedeutete freilich wenig gegen die Gefahren und Aufregungen, welche die vor de*a Tribunal verhandelten Ritualmordbeschuldigungen mit sich brachten. Die mit allem Raffinement jener Zeiten durchgeführten Untersuchungen und Prozeßhandiungen, die gewöhnlich an Sabbaten mit besonders ausgeklügelter Grausamkeit vor der Synagogevollstreckten Todesurteile lassen es verständlich erscheinen, daß das Rabbinat von Lublin den Tag der Eröffnung des Krontribunals als lokalen Fasttag bestimmte und pünktlich nach der Konstituierung des Tribunals alsbald die Judenältesten mit reichen Gaben (dona charitativa) vor dem Marschall und seinem Vertreter erschienen. Die großen Märkte und Messen, besonders die Messe in Lublin, zu der alljährlich die angesehensten Vertreter der polnischen Judenheit strömten, boten Gelegenheit, um die durch die Verhältnisse brennend gewordenen Fragen der jüdischen Gemeindeautonomie und des engeren Zusammenschlusses der polnischen Judenheit zu erörtern. Spätestens im Jahre 1580, wahrscheinlich aber schon früher, war die landsmannschaftliche und Reichsorganisation der Juden Polens vollendet. Der Judenreichstag, nicht ganz zutreffend Vierländersynode (waad arba arazot) genannt, der sich alljährlich zu „Maria Lichtmeß" (2. Februar, poln. Gromnica, daher auch Waad Gromnice)versammelte,tagte zunächst in Lublin allein und zwar für ganz Polen, Reußen und Litauen; nach der im Jahre 1623 erfolgten Trennung der litauischen Delegation, die ihre eigenen Beratungen in Brest- Litowsk begann, war der Lubliner Judenreichstag nur für Polen zuständig und verblieb daselbst bis nach den Schweden- und Kosakenkriegen. Von da an bis zum Jahre 1680 fand er abwechselnd in Lublin und Jaroslaw statt, seitdem ist Lublin ausgeschaltet. Das polnische Judenparlament griff mit seinen Beschlüssen in alle Seiten des jüdischen Lebens regulierend ein. Wirtschafts- und Rechtsfragen, Handels- und Kreditangelegenheiten, das religiöse Leben bildeten die Gegenstände seiner Beratungen, die ihm in der Gesamtjudenheit so große Autorität verschafften, daß auch von auswärts bisweilen seine Entscheidung angerufen wurde. Während der Lubliner Epoche des Judenreichstages stand die Judengemeinde, wie die polnische Judenheit überhaupt, im Zenit

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