Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 5 (1920-1921)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das Kompromiss des deutschen Judentums
- Date
- 1920-01-01
- Page
- 21 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Kompromiß des deutschen Judentums 21 Es ist bekannt, daß das geistige Leben dieser Gruppe, die im Zentralverein ihre Organisation gefunden hat und noch immer als charakteristisch für das deutsche Judentum angesehen werden muß, in stärkstem Maße vom Antisemitismus abhängt. Der Zentralverein hat als reiner Abwehrverein begonnen. Wenn die Verteidigung gegen judenfeindliche Angriffe als jüdische Aufgabe empfunden wurde, sollte man meinen, daß ein Bewußsein eigenen Wertes der Grund gewesen wäre, und demgemäß der Kampf das Ziel gehabt hätte, den eigenen Wert den Feinden gegenüber zur Geltung zu bringen. In einem vor kurzem erschienenen Buche von Eugen Fuchs*) sind die Anschauungen, die das deutsche Judentum beherrschen, in ihrem Inhalt und ihrer Entwicklung dargestellt Wir sehen dort, daß die Entstehung der Abwehrbewegung mit Gedanken der angedeuteten Art nichts zu tun hat. Erwägungen allgemeiner Natur, die von jüdischen Eigentümlichkeiten nicht beeinflußt sind, führen den Zentralverein zum Zusammenschluß gegen den Antisemitismus. Die Angriffe gegen die Juden sollen zurückgewiesen, die Mängel der Gleichberechtigung beseitigt werden, weil sie gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen. Kein jüdisches Sonderinteresse, sondern das „verfassungsmäßig geschützte Gesamtinteresse** ist verletzt, die Gefahr bedroht die Idee des Rechtsstaates, den tragenden Gedanken des Kampfes um die Gleichberechtigung, und damit die besten Errungenschaften, die durch die Anerkennung der Menschenrechte, den Sieg des Toleranzgedankens der modernen Welt geschenkt worden sind. Die antisemitischen Angriffe richten sich also gegen die Grundlagen des Staates, sie führen zu Umsturz und Unruhen. Die Verpflichtung, den Bürgerfrieden und die Ordnung zu sichern, Thron und Altar zu schützen und an einer ruhigen, dem Gesetz entsprechenden Entwicklung mitzuarbeiten, zwingt zum Kampf gegen den Antisemitismus. Die Juden schließen sich zu diesem Kampf zusammen in ihrer Eigenschaft als deutsche Staatsbürger. Kann man diesen Gedankengängen Echtheit und verpflichtende Kraft für das deutsche Judentum zuerkennen? Die Frage erscheint schon deswegen berechtigt, weil es sonderbar berührt, daß die Idee des Rechtsstaates die Grundlage des Gebäudes bildet. Sie hat sicherlich sehr große Bedeutung für die Staatswissenschaft gehabt, und gewiß kann eine Erklärung vom Wesen des modernen Staates an diesem Gedanken nicht vorübergehen. Aber ebenso sicher ist es für jeden, der Kenntnis von neuerer Staatswissenschaft hat, daß dieser Gedanke seit langem nicht mehr als ausreichend anerkannt wird. Der Rechtsschutz als Grundlage und Sinn des Staates kann viele Erscheinungen des modernen Staatslebens nicht erklären. Der Grund ist einfach: die naturrechtlichen Anschauungen, mit denen die Rechtsstaatstheorien zusammenhängen, sind überholt, die Entwicklung hat gezeigt, daß der Rationalismus nicht ausreicht, die Buntheit des Lebens zu beherrschen. Ist es wirklich so, daß eine dringende Notwendigkeit besteht, eine überaltete Theorie zu neuen *) Um Deutschtum und Judentum. Gesammelte Reden und Aufsätze. Frankfurt a. M. 1919.