Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Nationale Minderheitsrechte der Juden
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 481 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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NATIONALE MINDERHEITSRECHTE DER JUDEN Vorbemerkung Die folgenden Aufsätze erscheinen früher als beabsichtigt. Sie behandeln das Thema nur unvollständig und sind auch bezüglich ihrer Problemstellung und -beanwortung nur als fragmentarische Skizzen zu werten. Angesichts der drängenden politischen Notwendigkeiten der Zeit und der stürmischen Forderung der Stunde können sie heute leider nicht mehr sein als die mühsam der Tagesarbeit abgerungene zufällige Formung und andeutungsweise Ausführung eines bereits längere Zeit zurückliegenden Planes. In zureichenderer Form, mit breiterer Fundamentierung durch das fast unübersehbar reiche Quellen- und Literaturmaterial, in kühnerem und zugleich auch vorsichtigerem gedanklichen Aufbau sowie auch mit schärferer Herausstellung der wesentlichen Prinzipien und Probleme wollte ich damals die Schicksalsfrage der Diasporajudenheit im Aspekte ihrer politischen Gegebenheiten und unserer nationalen Forderung entwickeln und beantworten. Früher jedoch als ich glaubte sah ich mich wieder gezwungen, das eben begonnene eingehendere theoretische Studium abzubrechen, um statt dessen an der praktischen Lösung mitzuarbeiten. Erwähnen muß ich, daß mir hiebei der Glaube an die unbezweifelbare Wünschbarkeit aller jener über unsere fundamentalsten Forderungen hinausgehenden nationalpolitischen Postulate fehlte, die nicht wie diese als das absolut sichere und dauernde Ergebnis der vorausgegangenen prinzipiellen Kämpfe und Auseinandersetzungen jeder Skepsis standzuhalten vermögen. Diese Unsicherheit ist nicht weiter verwunderlich. Sie hatte sachliche und persönliche Gründe. Die sachlichen bestehen darin, daß die Wissenschaft des Nationalitätenrechtes überhaupt noch eine sehr junge, unausgebildete und vage ist, daß sie überdies die schwierigsten, oft unlösbaren und mit rein wissenschaftlichen Mitteln nie restlos zu bewältigenden Probleme stellt und daß ferner ihr Anwendungsgebiet und damit ihr Verständnis ziemlich begrenzt ist. Schließlich fehlt ihr auch die langjährige gesetzgeberische und rechtsprechende Erfahrung, wie sie auf den anderen Gebieten.des öffentlichen Rechtes dem Forschenden zugute kommt. Ein weiterer sachlicher Grund ist in der ungeheuren Komplizierung des Nationalitätenproblems bei seiner speziellen Anwendung auf die in ihrer Einzigartigkeit schon an sich analogie- und beispiellose jüdische Frage zu suchen. Die Verantwortung für eine Entscheidung auch im Kleinsten, deren Wirkungen unübersehbar sein können, ist hier fast erdrückend und die Schicksalsbestimmung des Galuth-Juden, immer auf der Hut sein zu müssen, ewig auf Vorposten zu stehen und unaufhörlich allen drohenden Gefahren die Stirn zu bieten, verstärkt und verdichtet sich noch, wird zu einer ständigen gedanklichen Spannung und Erregung, einer geistigen Fechterstellung ohne Ruhepause und zu einem zermürbenden Zwange nie erlahmenden Wachseins. Heft it. <>i