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Der Jude · 1916-07-01 · Heft 4 (Juli 1916) · p. 250

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 4 (Juli 1916)
Article
Die Hauptprozesse der neuesten Geschichte der Juden
Date
1916-07-01
Page
250 (sequence 2)
Language
German
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250 S. Dubnow: bei der Festlegung der neuen Ordnung wurde die Emanzipation bloß mitgedacht, als eine Folgerung aus dem in den Grundgesetzen vorgezeichneten allgemeinen Dogma von der bürgerlichen Gleichheit („Deklaration der Rechte", die ersten Paragraphen der europäischen Verfassungen). Die allgemeinen Formeln der bürgerlichen Gleichheit erwiesen sich jedoch als ungenügend für die juridische Fixierung der Gleichberechtigung der Juden. Es erhoben sich laute Stimmen, daß das Grundgesetz der Gleichheit auf die Juden nicht ausgedehnt werden dürfe. So lagen die Dinge nach der Veröffentlichung der Deklaration der Rechte, als die bürgerliche Gleichheit eben im Entstehen begriffen war. Dann entspann sich eine spezielle Erörterung der jüdischen Frage (in französischen National-Konvent der Jahre 1789—1791, und in den deutschen und österreichischen Parlamenten des Jahres 1848), und nach einigem Schwanken wurde die Gleichberechtigung kraft der Notwendigkeit in formeller Weise gesetzlich bestätigt, denn es erwies sich als unmöglich, die Rechtlosigkeit des einen Teiles der Bevölkerung mit der erneuerten staatlichen Ordnung zu vereinbaren. Aber auch diese spezielle Anerkennung der jüdischen Gleichberechtigung stieß auf Hindernisse zwiefacher Art: entweder war es die nach der Revolution einsetzende Reaktion, die die Grundgesetze aufhob, nachdem die erstere der Regierung die konstitutionelle Gesetzgebung abgerungen hatte, oder die christliche Gesellschaft, die sich mit der faktischen Gleichberechtigung der Juden nicht zufrieden gab. Im ersteren Falle wurde die Gleichberechtigung auf juridischem Wege abgeschafft, im letzteren wurde deren praktische Verwirklichung faktisch verhindert. Reaktionen, die von Regierungen ausgehen, tragen einen vorübergehenden Charakter, und die aufgehobenen Verfassungen treten nach einiger Unterbrechung voller oder eingeschränkter Gestalt wieder in Kraft. Einen bei weitem dauernderen Charakter nehmen die gesellschaftlichen Reaktionen an, d. i. der Widerstand, den die christliche Gesellschaft der Verwirklichung der juridisch bereits anerkannten Emanzipation entgegensetzt. Eine derartige Reaktion tritt oft in der Form eines organisierten Kampfes auf (der Antisemitismus im Westen). Mancherorten ist es ein feindliches Auftreten nicht gegen die bereits gesetzlich anerkannte Emanzipation, sondern gegen einen von den Juden eingeleiteten Kampf um ihre Freiheit mit einem sich zäh behauptenden alten Regime (Rußland). Auf Grund dieser Prozesse läßt sich eine Einteilung der neuesten politischen Geschichte der Juden in Epochen vornehmen, die im allgemeinen mit der der neuesten Geschichte Europas zusammenfällt, und die folgendermaßen dargestellt werden kann: 1. die Epoche der ersten Emanzipation, der französischen (1789—1815), als Frankreich seine Juden emanzipierte und die anderen Staaten unter dem Einflüsse der siegreichen Republik und des napoleonischen Kaiserreiches die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz konstituierten oder Schritte zur Besserung der bürgerlichen Lage der Juden machten (Holland, Teile Italiens und Deutschlands, bis zu einem gewissen Grade Rußland zu Beginn der Regierung Alexanders I.); 2. die Epoche der ersten Reaktion, einer allgemeinpolitischen (1815—1840), als die Emanzipation allerorten, Frankreich und Holland ausgenommen, von einer gänzlichen oder teilweisen Rückkehr zur ersten bürgerlichen Entrechtung der Juden abgelöst wurde; 3. die Epoche der zweiten Emanzipation, der deutschen (1848—1881), als die Festlegung des konstitutionellen Regimes vornehmlich in den Ländern deutscher Kultur zur juridischen (aber nicht überall faktischen) Gleichberechtigung der Juden im Westen führte und die „Epoche der großen Reformen in Rußland" die Emanzipations-

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