Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Erbpacht
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 25 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Nathan ben-Nathan: Die Erbpacht 25 DIE ERBPACHT Eine geschichtliche Skizze Die Nationalisierung des Bodens und die Erbpacht sind miteinander unzertrennlich verbunden. Die Nationalisierung des Bodens in Palästina, die von uns jungen Zionisten gefordert wird, wird häufig unter-Bezweiflung der Lebensfähigkeit und Anwendbarkeit der Erbpacht abgelehnt. Aus Mangel an historischen Kenntnissen glaubten viele der Gegner der Erbpacht, sie sei ein modernes Schlagwort der Bodenreformer und Sozialisten. Nicht wenig ist daran schuld die Unklarheit über die Geschichte und das Wesen der Erbpacht, die auch unter ihren eigenen eifrigen Vertretern herrscht. So kommt es, daß die „Praktiker", im Gewohnten und Üblichen befangen, sich vor dem neuen Schlagwort scheuen und in der Erbpacht ein unerprobtes „soziales Experiment" sehen, welches nur geeignet sei, das Vollführen des bevorstehenden Werks zu erschweren, wenn nicht sogar unmöglich zu machen. Zugegeben, daß die Proklamierung der Erbpacht seitens der jungen Zionisten (übrigens hat sie schon Herzl als die Form der Vergebung der Ländereien des Nationalfonds festgesetzt) nicht so sehr aus tieferer Kenntnis der Erbpacht erfolgte, als aus der Notwendigkeit, heraus, ein Mittel zu finden, den der Gemeinschaft gehörenden Boden in den Besitz der Einzelnen überzuleiten (Eigentum und Besitz als getrennt gedacht). Bei näherem Zusehen aber stellt sich heraus, daß auch in diesem Fall die „Phantasten" mit ihrem Instinkt das Richtige getroffen haben, daß sie dem wahrhaft Wirklichen und also auch wahrhaft Praktischen mit ihren „phantastischen" Forderungen besser Rechnung getragen haben, als die im Gewohnten und Üblichen befangenen Praktiker. Während das von den Praktikern bevorzugte „freie Eigentum", in dem sie die einzige lebensfähige Form des Grundbesitzes sehen, in seiner gegenwärtigen Form von dem Leben und der Wirklichkeit zum Tode verurteilt ist oder mindestens einer Reform an Haupt ünd Gliedern bedarf, gewinnt die Erbpacht immer mehr an Verbreitung in den verschiedensten Ländern und bei den verschiedensten Völkern. Forschend erfährt man, daß die Erbpacht nicht nur eine der ältesten und häufigsten Besitzformen am Grund und Boden ist, sondern auch — was viel wichtiger ist — die Besitzform, mit deren Hilfe zahllose Kolonisationen sowohl in der Antike wie im Mittelalter wie auch in der Neuzeit durchgeführt worden sind, ja in den letzten Jahrzehnten durchgeführt werden. Forschend erfährt man auch, daß die Erbpacht keine fremde Rebe ist, die wir in unserem Weingarten Palästina einpflanzen wollen, sondern, daß sie zu den Zeiten des Talmuds üblich und bekannt war unter dem Namen „Chakirat bet awot", daß wir es also hier mit Eigenem, Jüdischem zu tun haben. Das Wichtigste, was nicht genug betont werden kann, ist, daß die Erbpacht die geeignetste bewährteste Form für jede innere Kolonisation bildet und daß . sie durchaus der Psyche unserer zu kolonisierenden Massen und der Eigenart Plästinas entspricht Dies alles darzulegen, soll die Aufgabe der folgenden Zeilen sein. Zuerst einige Worte über die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen die Erbpacht in ihren verschiedenen Formen zu entstehen pflegt und die Probleme, die zu lösen seither ihre Aufgabe war. Die Erbpacht entsteht erstens dort, wo