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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 1-2 · p. 13

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Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 1-2
Article
Über die Grundlagen eines jüdischen Gemeinwesens
Date
1919-01-01
Page
13 (sequence 3)
Language
German
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Über die Grundlagen eines jüdischen Gemeinwesens 13 licher Lebensgebiete, auch die der sittlichen Verpflichtungen übernommen hat. Ein Beispiel: Um dem Bürger jeden freiwilligen Entschluß zur Gerechtigkeit zu ersparen, verlangt der Staat von ihm, bevor ein bestimmter Anlaß vorliegt,, regelmäßige Beiträge, durch die seine sittlichen Verpflichtungen seinem Dienstmädchen oder seinem Arbeiter gegenüber sich jederzeit automatisch regeln. So wird durch die Zwangskrankenkasse das kranke Dienstmädchen geheilt und der Arbeiter, der in seinen Diensten zum Krüppel wird, braucht später nicht zu hungern. Der Bürger erfüllt den Akt der Gerechtigkeit (d. h. in diesem Falle die monatliche Zahlung für den erkrankten Mitbürger) nicht etwa mit dem Entschluß jenem zu helfen, sondern deshalb, weil die Polizei doch eines Tages die Zahlung des Betrages zuzüglich des Strafgeldes erzwingen würde. — Nicht anders steht der Bürger im heutigen Zentralstaat seinen anderen Verpflichtungen gegenüber, zu denen er sich kraft seiner Menschlichkeit entschließen sollte: Der Staat erzwingt mit Gewaltmaßregeln die Innehaltung gewisser Arbeitsstunden und gewisser Schutzmaßregeln für die Arbeiter, die Zahlung der Unterstützungsgelder für die Armen und die Beiträge für die allgemeinnützigen Einrichtungen, ferner die Rechtsprechung durch Geschworene, die Verteidigung des eigenen Vaterlandes usw. So sorgt der Staat, daß unser Gewissen jederzeit unbefleckt und sauber bleibt. Welch ein Fortschritt, sagt der Bürger, und wirft sich in die Brust; die goldne Zeit ist nicht mehr fern, wo es außer Dieben und Mördern keine ungerechten Menschen mehr geben wird, weil alles vom Staat so glatt geregelt wird, daß kein Raum zur Schlechtigkeit mehr da ist. Das ist das Erhabene, was das Zeitalter der Maschine uns gebracht hat. Der Staat ist die große Gerechtigkeitsmaschine, die durch den reichlich zur Verfügung stehenden Betriebsstoff Gewalt in Bewegung gehalten wird. Diese heute übliche Auffassung eines gerechten Staates hat ihre psychologische Grundlage in dem Lehrsatz, daß innerhalb einer Tier- oder Menschengattung überall der Kampf ums Dasein in der Form vorherrsche, daß der Stärkere oder Listigere dem Schwächeren seine Lebensbedingungen raubt und ihn vernichtet. Demnach sei es gegen die menschliche Natur, freiwillig Gerechtigkeit zu üben; ein Staat, in dem die Ausübung des gerechten Handelns nicht gewaltsam vom Staat erzwungen wird, wäre ein Widerspruch in sich. Für uns Staatsbürger, die wir in einem europäischen Staate groß geworden sind, ist es daher nicht leicht, den Gedanken zu fassen, daß Menschen innerhalb eines Gemeinwesens ihre Beziehungen miteinander und zur Gesamtheit freiwillig und gerecht, ohne den Einfluß einer Regierungsgewalt zu regeln vermochten. Hat doch der Staat in allen seinen Institutionen dafür gesorgt, daß uns der Gedanke, eine Gemeinschaft könnte durch andere Faktoren als durch Gewalt zusammengehalten werden, fremd und unbegreiflich geworden ist. Diese Lehre von der selbstverständlichen Berechtigung des heutigen Gewaltstaates war so instruktiv, daß heute im Volke allgemein die Anschauung vertreten ist, die heutige moderne Staatsform sei seit Erschaffung der Welt die normale und ursprüngliche Organisationsform der Gesellschaft gewesen und bei dem Fehlen einer mit Polizei, Militär und Zuchthäusern ausgestatteten Regierung müsse Kulturlosigkeit, Mord und Diebstahl die notwendige Folge sein. Im Besitz dieser Vorurteile tröstet sich der Bürger über die grauenhafte Tatsache hinweg, daß zwischen die frei sich betätigende Menschlichkeit heute der tote Staatsmechanismus getreten ist, der zwar saubere, aber fürchterlich ent-

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