Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Bedeutung der Erbpacht für den Neuaufbau Palästinas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 565 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3101111-3101137-3101149-3104100--2984-3104141- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 565 Diese Vorgänge zeigen, wie populär unsere Organisationen bei den palästinensischen Siedlern sind, wie vertrauensvoll man sich ihrer Führung anvertraut. Der innerste Grund hierfür liegt in dem nationalen Charakter der Organisation, der parallel geht mit dem nationalen Charakter der Einwanderung. Die Haupttriebfeder der Einwanderung ist und war immer das nationale Moment. Der alte Jischub ging nach Zion, um in der Väter Erde zu sterben, der neue, um sie zu neuem, reichem Leben zu erwecken. Noch keinem Einwanderer war Erez-Israel ein Land wie andere Länder, wie beispielsweise Amerika. Auch diejenigen, die nach Palästina kamen, um ihre soziale Lage gegenüber der in ihrem Ausgangsland zu verbessern, so die Jemeniten, so die russischgalizischen Juden, auch diese faßte der heilige Schauder, der jeden Juden ergreift bei Nennung des Wortes Palästina. So und nicht anders wird es auch die ersten Jahrzehnte — die wichtigste Kolonisationsepoche — nach dem Kriege sein. Des sollten wir uns bewußt sein. Diese Einstellung der Einwanderer auf Palästina, das ihnen eben etwas anderes ist als irgendein anderes Land, diese Einstellung gilt uns als die sicherste Bürgschaft für die Verwirklichung dessen, was unser Ziel fordert: denn solange die Einwanderung vom nationalen Impulse bestimmt ist, solange, mit anderen Worten, sich die neuen Siedler dem Ganzen zugehörig fühlen, solange werden unsere Organisationen mit der Einführung des Gemeineigentums an Grund und Boden, der Erbpacht und des Erbbaurechts Anklang und Zustimmung finden. Berlin Fritz Sternberg AUS DEM RELIGIÖSEN LEBEN DER OSTJUDEN -TV. Das „Kestessen" Zu den Eigentümlichkeiten des religiös-sozialen Lebens der Ostjuden gehört eine allgemein verbreitete und sehr populäre Einrichtung, das sogenannte „Kestessen", d.h. die Verköstigung und Beherbergung, kurzum die vollständige Erhaltung eines neuvermählten Ehepaares im Hause der Schwiegereltern. Man unterscheidet zwei Arten von „Kest", die gewöhnliche, d. h. die befristete und die „eibige (ewige) Kest". Die befristete Kest beschränkt sich auf eine bestimmte Zeitdauer, mindestens aber 2 bis 3 Jahre, nach deren Ablauf das bisher kestessende Ehepaar das Haus der Schwiegereltern verläßt, um einen eigenen unabhängigen Haushalt zu begründen. Die „eibige Kest" hingegen bildet eine Verpflichtung der Schwiegereltern, während ihrer ganzen Lebensdauer das Paar und dessen künftige Nachkommen bei sich zu erhalten, welche Verpflichtung in der Regel eingehalten, wird, insofern nicht im Laufe der Zeit Umstände eintreten, die das Ehepaar schon früher veranlassen, freiwillig oder notgedrungen das ewige Kestessen zu unterbrechen. Es kommt aber auch, insbesondre bei wohlhabenden Familien, vor, daß das noch kestessende Paar seine Kinder im Hause der Schwiegereltern verheiratet und erst darin diese verläßt, um ein eigenes Haus zu führen, wenn es seine Kinder zu sich auf „Kest" nimmt; ja sogar daß die Großeltern selbst auch noch, neben ihren Kindern, verheiratete Enkel bei sich auf Kest behalten und den Gipfel des Glückes darin sehen, nach alter Patriarchenart Kinder und Enkelkinder um diesen Tisch versammelt zu sehen,