Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Bodenbesitzordnung in Palästina
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 511 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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und vom Standpunkt der Ethik aus verwerflich war. Das jüdische Land soll eine Stätte der Gerechtigkeit und des Glücks Aller sein, und es ist wahrlich Platz genug im Lande, um auch noch die 600 000 Araber zu Wohlfahrt zu entwickeln und dadurch als verläßliche Freunde zu gewinnen. Kurzsichtiger Eigennutz rächt sich im Volksleben mit noch größerer Gewißheit als im Einzelleben. Will man, solange man noch schwach ist, eine „jüdische Vesper" riskieren und, stark geworden, mit einer arabischen Irredenta zu kämpfen haben? Treibt man aber großzügige Landespolitik, anstatt kleinlicher Stammespolitik, so kann und wird man das Arabertum politisch und kulturell, vielleicht sogar sprachlich, gewinnen, wird in Sicherheit hausen und ein weithin leuchtendes Zeichen der Gerechtigkeit aufrichten, wie es dem Stamm geziemt, der mehr als ein anderer unter der Ungerechtigkeit gelitten hat. Was wir als „Gäste" unaufhörlich von unseren Wirtsvölkern gefordert haben, das zu tun müssen auch wir selbst entschlossen sein, wenn wir den übermenschlich kühnen Gedanken auszuführen entschlossen sind, selbst die „Wirte" unseres alten Landes zu werden. Kehren wir zu der Finanzfrage zurück! Auch unter der Voraussetzung, daß das genossenschaftliche System gewählt wird, werden immer noch ungeheuere Geldmittel erforderlich sein. 1000 qkm kosten ungefähr 100 Millionen Frcs. Ob diese Summe aufgebracht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Darum müssen wir nach Geldquellen Umschau halten, die nicht aus der Philanthropie unserer Glaubensgenossen fließen. Und da scheint mir, daß eine Bestimmung der Statuten des Nationalfonds unzweckmäßig gefaßt ist und dadurch zu einem schweren Hindernis der Kolonisation zu werden droht, nämlich die Unveräußerlichkeit des von ihm erworbenen Bodens. Diese Bestimmung hat den guten Zweck, den Übergang des Landes an Private und die Entstehung einer Bodenspekulation zu verhindern. Und dieser Zweck darf auch niemals aus dem Auge gelassen werden! Er wird aber nicht im mindesten geschädigt, wenn das Land unter gehörigen Sicherungen (z. B. durch Eintragung einer sehr hohen Sicherungshypothek oder eines Vor-, kaufsrechtes für den Nationalfonds oder beides gleichzeitig) an Genossenschaften verkauft wird: dann bleibt es noch immer „gesellschaftliches" Eigentum, und das ist der einzige interessante Punkt. Der Nationalfonds sollte daher in dieser Beziehung sein Statut ändern. Es sollte ihm erlaubt sein, seinen Besitz an die Genossenschaften, aber auch nur an sie, zu verkaufen, um den Erlös zum Ankauf neuen Bodens zu verwenden- Fast das gleiche ließe sich erreichen, wenn stehenbleibende Hypotheken zur Grundlage einer völkischen Hypothekenbank gemacht würden, die ihre verzinslichen Pfandbriefe leicht im jüdischen Publikum aller Welt unterbringen würde. Man sieht, daß der eigentliche Zweck des Nationalfohds auf diese Weise viel wirksamer erreicht werden könnte, als wenn jene alte Bestimmung in Kraft bleibt Das scheinen mir die Richtlinien der jüdischen Kolonisation zu sein. Sie kann, wenn überhaupt, meiner Überzeugung nach auf keinem anderen Wege zu ihrem Ziele geführt werden. Groß ist die Aufgabe — aber auch der Preis. Der Krieg hat uns gelehrt, welcher Leistungen die vereinte Volkskraft fähig ist, — versuchen wir, sie für Zwecke des Friedens und der Kultur anzuspannen, im Dienste des Höchsten und des höchsten jenes alte Ideal unseres Volkes zu verwirklichen, das immer zugleich ein nationales uqd ein allmenschliches war. Berlin Franz Oppenheimer