Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Bodenbesitzordnung in Palästina
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 500 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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500 Franz Oppenheimer: das goldene des Weltfriedens anbricht. Und vielleicht ist es wirklich der mit Wunden beladene Kämpfer Gottes, Israel, der der Welt auch diese neue Menschheitsreligion schenken soll. Eine Menschheitsepoche stürzt unter ihrem eigenen Gewicht. Was diese vier Jahre Krieges über Europa gebracht haben, ist so furchtbar, daß es ein Ende bedeuten muß: den Untergang aller Kultur — oder den Fortschritt zu neuer Verfassung. Wir dürfen das letzte hoffen; denn nicht, wie am Ausgange des Altertums, legt sich die gewaltige Aufgabe der Neuschöpfung ihrer Welt auf die Schultern einer entsetzlich dezimierten und verarmten Bevölkerung, sondern wir strotzen vor Reichtum trotz aller Verheerungen, und von Leben, trotz aller Millionenmetzelei — und wir wissen heute die Ursache unserer Not und den Weg unserer Rettung. Aus der antiken Sklavenwirtschaft gab es nur den einen Ausweg: in den Völker- und Staatentod; aus dem modernen Kapitalismus, dem überführten Schuldigen dieser Weltkatastrophe, gibt es einen Ausweg zum höheren Leben. Die Kulturmenschheit bedarf der Ordnung ihres Bodenbesitzes. Nicht „einer", sondern „der" Ordnung. Es handelt sich nicht um eine klug ersonnene Eigentums- oder Steuerordnung, nicht um Statuten, Gesetze und Verfassungen, sondern schlechthin um die Rückkehr zu dem natürlichen, von der Natur des Bodens und der menschlichen Psyche in gleicher Form und gleichem Inhalt vorgeschriebenen System, das die Menschheit besaß, ehe sie „Kulturmenschheit" in Staaten wurde. Jedes freie Wildvolk des Planeten hat diese Ordnung so selbstverständlich wie seine Familienverfassung, seine Versorgungswirtschaft und seinen religiösen Glauben, wie seine Sprache und Werkzeuge. Das Land gehört dem Volke, der Einzelne ist nur Nutznießer; sein Recht auf den von ihm bebauten und genützten Boden ist unverlierbar, solange er ihn nützt; gibt er aber die Nutzung auf, so fällt der Boden an die Gesamtheit zurück. Das war auch die Bodenordnung Israels im Heiligen Lande, das ist das Gesetz, das der Ewige als der Himmelskönig ihm gab: „Mein ist das Land, und ihr seid nur Pächter auf dem Lande, das ich euch gebe." Daß alles Unheil von einer falschen Bodenordnung stammt, von einer zu Gesetz und Verfassung erhobenen Unordnung, ist seit grauesten Zeiten die Empfindung des naiven Menschen. Es ist kennzeichnend, daß der antike Dichter das goldene Zeitalter als das Alter schildert, in dem es keine Grenzsteine gab. Und niemals hat sich das ungebrochene Rechtsempfinden der Volksmenge mit der Rechtsunordnung abgefunden; niemals erschienen ihm Feldfrevel, Wälddiebstahl und Wildschützentum als Verbrechen, die das Gewissen härter straft als die Staatsgewalt; selbst unsere Gesetze haben durch die auffällige Milde der einschlägigen Strafbestimmungen — außer für Wildfrevel, der den liebsten Sport der Herrenklasse kränkt — widerwillig zugeben müssen, daß das Grundeigentum anders bewertet werden muß, als das bewegliche, daß am Einzelbesitz ein unverjährbares Obereigentum der Gesamtheit besteht. Und wir erleben jetzt in Rußland, daß diese Auffassung alle Kreise der Masse beherrscht, nicht nur die Bolschewiki, sondern auch die Menschewiki und Trudowiki. Was das Volksempfinden ahnt, hat die Wissenschaft bestätigt. Es besteht heute kein Streit mehr darüber, daß der Kapitalismus mit der Bodenordnung steht und fällt. Das behaupten nicht nur die eigentlichen Bodenreformer, die George, Stamm, Flürscheim, nein, das ist auch die unzweideutige Meinung von Marx. Er hat in dem leider wenig bekannten Schlußkapitel des ersten Bandes