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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 10 · p. 448

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Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 10
Article
Die Forderungen des jüdischen Volkes an die Friedenskonferenz
Date
1918-01-01
Page
448 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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448 Albrecht Hellmann: Die Forderungen des jüd. Volkes an die Friedenskonferenz der staatlichen Hoheitsgewalten in dem Sinne, daß z. B. die staatliche Schulhoheit der als ein Subjekt des öffentlichen Rechts konstituierten jüdischen Nationsgenossenscfraft überantwortet wird, dann liegt nationale Autonomie vor. Deren Umfang ist nach den im Memorandum angedeuteten, später wohl noch auszuführenden Forderungen weit geringer, als das bekannte Rennersche Schema ihn annimmt; doch tritt noch die von Renner abgelehnte, weil bei Verwirklichung seiner Vorschläge überflüssige Forderung nach einer dem jüdischen Anteil an der Bevölkerung entsprechenden Vertretung in den öffentlichen Vertretungskörpern hinzu, also vielleicht nur in Ermangelung des Proportionalwahlrechts der Wahlkataster. Das Memorandum des Jüdischen Nationalrats für den tschechoslowakischen Staat fordert hingegen weniger. Obgleich auch dies nicht mit der wünschenswerten Schärfe ausgedrückt ist, wird weder Autonomie noch Kataster verlangt, sondern lediglich die Selbstverwaltung in inner jüdischen Fragen. Auch hier wird noch eine genauere Fixierung der verschiedenen Begriffe erforderlich sein, zumal die Aufgabe, den nationalen Charakter der Juden des neuen Staates zu sichern, ohne die aus ihrer örtlichen Zerstreuung sich ergebenden Schwierigkeiten zu vernachlässigen, eine ganz eigenartige rechtliche Konstruktion innerhalb des Staates erfordert. Als selbstverständliche Voraussetzung für die Gewährung von nationalen Minderheitsrechten verlangen beide Denkschriften die gesetzliche Anerkennung der jüdischen Nationalität. Eine Divergenz von den Forderungen der Juden der östlichen Länder — die westlichen kommen hier nicht in Betracht, da in ihnen überhaupt nicht von nationalen Minoritätsrechten die Rede sein kann, — also besonders Großrußland, Polen, Ukraine und der übrigen kaum mehr lange bestehenden Staaten, eventuell auch von Rumänien/Siebenbürgen besteht nur darin, daß die deutsch-österreichischen und tschechoslowakischen Nationaljuden die Freiheit des nationalen Bekenntnisses postulieren. Die Juden der andern Länder wünschen hingegen als Kriterium der jüdischen Nationalität nicht die freie Erklärung des Einzelnen, sondern nehmen die Erklärung auf Grund der jüdischen Gemeindematrik stillschweigend als gegeben an, fassen also die jüdische Nation als eine Zwangsgenossenschaft für alle diejenigen auf, die sich zur jüdischen Konfession bekennen. Es würde zu weit führen, die vielfachen Gründe, die für den einen oder den anderen Modus sprechen, und die besonderen Verhältnisse, aus denen beide zu verstehen sind, auch nur anzudeuten. Man darf nicht vergessen, daß die Friedenskonferenz für jeden einzelnen Staat eine besondere Lösung der nationalen Minderheitsfrage wird finden und festsetzen müssen. Trotzdem wäre es dringend geboten, diese prinzipielle, das Gebiet rein politischer Zweckmäßigkeitserwägungen bereits verlassende Frage für das ganze jüdische Volk eindeutig zu lösen. Nicht nur, weil im Osten der Nationalisierungsprozeß bereits sehr weit fortgeschritten ist, ja geradezu beendet zu sein scheint, könnten die Nationaljuden dieser Länder sich mit der Forderung nach dem freien nationalen Bekenntnis, ohne eine Gefahr befürchten zu müssen, einverstanden erklären. Noch ein anderer, vielleicht noch viel triftigerer Grund spricht dafür, daß diese Forderung von allen Vertretern des nationalen Judentums angenommen wird. In diesen Tagen der weitestgehenden und alles ergreifenden Demokratisierung erscheint es ausgeschlossen, die Freiheit des nationalen wie die Freiheit des religiösen Bekenntnisses beeinträchtigen zu wollen. Der Weltfriedenskongreß in Paris kann das Herrschafts-

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