Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 3 (Juni 1916)
- Article
- Metamorphosen einer Lüge
- Date
- 1916-06-01
- Page
- 202 (sequence 2)
- Language
- German
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202 Bemerkungen lebhaften Anklang und wurde von nichtjüdischen Belletristen vielfach übersetzt und zu verschiedenen Bearbeitungen benützt. Kein Mensch dachte daran, die Sache selbst in Abrede zu stellen, weil belletristische Erfindungen im allgemeinen keine Bedenken erregen, insbesondere wenn sie dazu dienen, eine Frage an recht drastischen Beispielen zu illustrieren. Im Jahre 1903 verwendete ein hebräischer Belletrist dasselbe Thema zu einer „Der gelbe Zettel** betitelten Erzählung, mit welcher er an einem vom „Hazofeh", einer hebräischen Zeitung in Warschau, eröffneten Freisausschreiben teilnahm. Die Erzählung wurde zwar veröffentlicht, aber nicht preisgekrönt, weil die Kritik fand, daß das Thema jedes Anhaltspunktes in der Wirklichkeit entbehre. Dieser Umstand hinderte jedocii nicht, daß die auch in literarischer Hinsicht mißlungene Novelle in verschiedene Sprachen übertragen und sogar in der „Frankfurter Zeitung'* veröffentlicht wurde — immer wegen der in ihr hervortretenden politischen Tendenz. Bis hierhin beschränkte sich die Angelegenheit auf das Gebiet der Belletristik, Einen widersinnigen Charakter nahm sie erst an, ais sie im Jahre 191:0, die Feiiilleton-Abteilung verlassend, sich in die tägliche Sensationschronik begab. Der Lieferant packender Nachrichten vom Tage an der Warschauer jiddischen Zeitung ,,Unser Leben'* nahm sich vor, seine Leser durch eine haarsträubende Sensation zu überraschen. Er erfand die gruselige Geschichte eines jüdischen Mädchens, das den Entschluß faßte zu studieren und sich in das Register der Prostituierten zwecks Erlangung des Wohnrechtes eintragen Heß — just in derselben Stadt, wo ihr Bruder sich aufhielt. Bruder und Schwester leben einige Zeit in derselben Stadt, ohne voneinander zu wissen. Nun aber geschieht es, daß sich der Bruder taufen läßt und ein Beamter im Polizeirevier wird, wo die Prostituierten registriert werden. Eines schönen Tages stößt der Bruder auf den Namen seiner Schwester. Den Täufling befällt eine schwere melancholische Depression und er erschießt sich. Die Schwester erfährt es und trinkt Zyankali... Der Unsinn dieser ganzen Geschichte springt in die Augen: ein jüdisches Mädchen, dem das Glück zuteil wird, eine Universität oder höhere Lehranstalt trotz Prozentnorm besuchen zu dürfen, hat eo ipso in der Stadt der Lehranstalt Wohnrecht. Mit keinem Wohnrecht verbunden sind nur die Privatschulen, deren es aber auch innerhalb des. jüdischen Ansiedmngsrayons eine genügende-Zahl gibt. Sollte es jedoch einmal vorkommen, daß ein jüdisches Mädchen eine Privatschule außerhalb des Ansiedlungsrayons zu besuchen gezwungen ist, stehen ihr immer noch zahlreiche andere Möglichkeiten offen, um das Wohnrecht zu erlangen: Handelsangestellte, Hausmädchen, Erzieherinnen, Hebammen, Masseusen, Näherinnen, alle diese Berufsangaben machen die Jüdin wohnberechtigt. Trotzdem brachte es eine russische Zeitung fertig, diese Geschichte ihres sensationellen Inhaltes wegen erscheinen zu lassen, und dies bewirkte, daß der sozialdemokratische Abgeordnete der dritten Duma Pokrowski sie in einer Rede als eine ihm aus einer jüdischen Zeitung bekannte Tatsache verwendete, um darzutun, wie die Regierung das Dirnenwesen fördere. Pokrowski wurde in der Folge von dem Kadettenführer Miljukow in einer Rede zitiert, die dieser gegen den Ansiedlungsrayon hielt, und worin die ganze Geschichte von neuern aufs Tapet gebracht wurde. Die jüdische Presse drückte in scharfen Worten ihr Bedauern darüber aus, daß sich damals keiner unter den Anwesenden fand, der erklärt hätte, daß, wenn auch Rußland das Land der unbegrenzten Möglichkeiten sei, diese Geschichte, welche die Ehre der jüdischen Mädchen verletzt, barer Unsinn ist. Miljukows Anklagen sind von der Regierung offiziell nicht beanstandet worden, was nur als schlagender Beweis dafür dienen kann, wie wenig die russische Regierung von oppositionellen Reden Notiz nimmt. Was die antisemitischen Zeitungen betrifft, so hatten sie gar kein Interesse daran, die Beschuldigungen zu widerlegen, im Gegenteil freuten sie sich darüber, daß das Ehrgefühl der jüdischen Mädchen durch diese Geschichte in ein zweifelhaftes Licht gerückt war. Nun geschah es, daß der Chief-Rabbiner Dr. Herz auf dem fünften internationalen Kongreß zur Bekämpfung des Mädchenhandels in London in seinem Begrüßungswort das zirkulierende Gerücht von der Studentin in Anlehnung an die Rede Miljukows als eine bekannte Tatsache hinstellte. Dies rief einen Protest seitens der russischen Delegation hervor und veranlaßte die russische Regierung, die auf alles das, was im Ausland über sie gesagt wird, bei weitern mehr Gewicht legt, als darauf, was man in der Duma vorbringt, durch den Vertreter des Justizmiriisters in London, Prof. Dereschinsky, in den riTimes** sofort die Erklärung abzugeben, daß weder ein Gesetz noch eine Verfügung, laut weicher das Dirnengewerbe jüdischen Frauen Wohnrecht