Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 126 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Samuel Rappaport: Aus dem religiösen Leben der Ostjuden das Depot nur gegen Rückstellung beider Scheine ausgefolgt werden könne. Wird Bargeld deponiert, dann verpflichtet sich der Depositär, vom deponierten Betrage Zinsen zu zahlen, und er kann dafür das Geld für seine Geschäfte verwenden, zumal die Mitgift oft mehrere Jahre im Depot bleibt und sie die ganze Zeit sonst nicht nutzbringend angelegt bleiben würde. Ist die Mitgift bereits erlegt, dann wird die Hochzeitsfrage aktuell. Da die Kosten der Hochzeit ausschließlich von Seiten der Braut getragen werden, haben deren Eltern in erster Linie über den Termin und den Ort, wo sie stattffinden soll, zu bestimmen. In Fällen, wo die Braut mittellos ist (z. B. die Tochter eines armen Rabbiners oder Gelehrten) und ihre Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten einer standesgemäßen Hochzeit zu tragen, dann schenken ihnen die Eltern des Bräutigams insgeheim einen entsprechenden Betrag, aus dem sie die Ausgaben decken. Offiziell muß es aber heißen, daß ,,die Braut die Hochzeit macht", denn ,,di chassine giher zi der Kalleh" im Gegensatz zur Verlobungsfeier, deren Ausgaben die Eltern des Bräutigams zu decken haben.*) Sind die Verlobten nicht aus demselben Orte, dann findet die Hochzeit entweder unterwegs oder am Wohnsitze der Braut statt. Im Hause der Verlobten geht es schon einige Wochen vor der Hochzeit sehr geschäftig zu. Hauptsächlich ist es die Kleiderfrage, die viel zu schaffen gibt. Im frommen Osten nämlich, wo der Segen der modernen wechselreichen Kleidermoden nicht bekannt ist, wird nicht nur die Wäsche, sondern auch sämtliche Hochzeitskleider für die Dauer vieler Jahre — ,,fürs Leben" sagt man — zahlreich und je nach den materiellen Verhältnissen in vielen Garnituren für die verschiedenen Jahreszeiten, Sabbate und Festtage dem Brautpaare im voraus mitgegeben. Das Erleben, für die Kinder ,,Chassinekleider zi machen" ist eine der schönsten Episoden im Leben des Ostjuden» Viele Mütter beginnen schon mehrere Jahre früher Stoffe, Seide und dgl. wegzulegen mit der Bestimmung: ,,as Gott wird heißen", sie einmal für die Hochzeitskleider der Kinder zu verwenden. Speziell die Sabbatkleider sind es, die oft den Ostjuden durchs ganze Leben begleiten. Es gehört nicht zu den Seltenheiten, ein uraltes Großmütterchen auf der Hochzeit ihres Enkel- oder sogar Urenkelkindes in der noch fast neuen seidenen Jippe" (Joppe), die sie noch von ihrer Hochzeit her hat, lustig hüpfen zu sehen. In manchen Familien werden in die Daunen-Bettdecken, die das Ehepaar zur Hochzeit von den Eltern bekommt, alte, nicht mehr gangbare, Kupfer- oder Silbermünzen gegeben. Sie sollen, nachdem Volksglauben, dem jungen Paare Glück bringen. Sind alle Vorbereitungen getroffen, dann wird Hochzeit gemacht. Baden bei Wien Samuel Rappaport *) Die Einrichtung, daß die Ausgaben des Hochzeitfestes ausschließlich von Seiten der Braut bestritten werden müssen, scheint negativ auf einen talmudischen Ausspruch Bezug zu haben. Nach dem Talmud (Traktat Berachot 6) soll jeder, der sich am Hochzeitsmahle des Bräutigams beteiligt und ihn nicht erfreut, eine große Sünde begehen. Da doch nicht jeder Hochzeitsgast, der sich am Festmahl des Bräutigams beteiligen will, wissen kann, ob er diesen erfreuen werde, und er so eine schwere Sünde auf sich laden würde, scheint man die Einrichtung getroffen zu haben, daß ausschließlich von Seiten der Braut die Hochzeit veranstaltet bezw. der Hochzeitsschmaus gegeben werde. Die beteiligten Gäste laben sich somit hier bloß am Hochzeitsmahl der Braut und nicht des Bräutigams. Dagegen wird außerdem doch am Hochzeitstage oder kurz vorher im Hause des Bräutigams ein sog. „Chussen Muhl" (Mahl des Bräutigams) als Ersatz des alljüdischen „Seudat chatanim" gegeben. Darüber im folgenden Abschnitt.