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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 4 · p. 252

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 4
Article
Deutschtum und Judentum [Rezension]
Date
1917-01-01
Page
252 (sequence 8)
Language
German
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252 Jakob Klatzkin: Deutschtum und Judentum jüdischen Religion. Unsere Religion ist keine Kirche, weil sie eine Gesetzesverfassung und nicht eine metaphysische Lehre ist. Thora meint nicht Lehre schlechthin, sondern Gesetzeslehre: sie wird als Befehl, Satzung und Recht gekennzeichnet. Keine Religion wie die jüdische besitzt die normative Kraft der Bindung und Geltung; keine wie sie bestimmt und umzäunt die menschliche Handlung bis ins kleinste Detail; keine wie sie ist von Werken erfüllt. Sie umspannt das Dasein in seiner ganzen Mannigfaltigkeit, regelt alles Tun und Lassen, bannt das Leben des Einzelnen und der Gemeinschaft in Gesetzesformen, und zwar vom Intimsten und Keuschesten bis zum Äußerlichsten und Profansten. Unsere Exilfürsten, Geonim, Rabbanim waren nicht Geistliche und Seelsorger; sie waren Vorsteher und Verwalter unseres Gemeinwesens; sie waren Richter, sie hatten aber nicht den Aspekt der Heiligen. Aller Zauber des Pantheismus, dem auch die jüdische Religion nicht widerstehen konnte, vermochte daher nicht, sie in ihren Grundlagen zu erschüttern. Die Kabbalah hatte keine Spaltung im Judentum hervorrufen können, da sie nur eine theoretische Neuerung und keine praktische Reform sein wollte; sie hat am Gesetz nicht gerüttelt. Nur Differenzen, die eine Reform des Gesetzes erstrebten, haben der Einheitlichkeit des Judentums Abbruch getan: wie die Sekten der Essäer, Saduzäer, Karäer. Das Christentum mußte sich vom Judentum loslösen, als die paulinische Richtung mit ihrer Ankämpfung gegen den „Fluch des Gesetzes" zur Vorherrschaft gelangte. (Vergl. das erste Kapitel meiner „Grundlagen des Nationaljudentums", Der Jude, November 1916.) So konnten auch die Ideen des Griechentums nicht in das Innere des legislatorischen Judentums eindringen. Sie bewegten sich immer an der Peripherie unserer Erkenntnis, an den Grenzen unserer Religionsphilosophie, erfüllten höchstens die Aufgabe, als „Köchinnen und Salbenwürzerinnen" der Gesetzeslehre gewisse Hilfsdienste zu leisten; haben aber die Gesetzesverfassung nicht beeinflußt. Es ist bedeutsam, daß Maimonides den Lehren der griechischen Philosophie, die er in seinem apologetischen, arabischen Werke „More Nebuchim" verwertete, keine Einwirkung auf seinen hebräischen Kodex „Mischne Thora" gewährte; die fremden Lehren schwächten nicht im geringsten die „Starke Hand" (Jad hechasakah). Deshalb auch konnte dieser Kodex ein Eckstein in unerem Religionsgebäude werden. Das Judentum hat sich unmöglich mit dem Griechentum schöpferisch verbinden können. Wäre das Judentum eine solche Verbindung eingegangen, so müßte es den Geist des Gesetzes und somit seinen Ursprung und Urgrund aufgeben. Das Christentum hätte sich mit dem Griechentum nicht verbinden können, hätte es nicht in seiner jüdischen Lehre den Lebensnerv dieser Lehre getötet; hätte es nicht die Suprematie des Gesetzes verworfen und sich in einen unversöhnlichen Gegensatz zum Judentum gestellt. Vitznau am Vierwaldstättersee Jakob Klatzkin

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