Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Nation und Partei
- Date
- 1917-01-01
- Page
- 233 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Moses Schorr: Rechtsstellung und innere Verfassung der Juden in Polen haben eine gewisse Verwandtschaft und deshalb Sympathie mit ausländischen Parteien, die ähnlichen Ideen huldigen . . . Der Parteibegriff steht also stets in einer gewissen Spannung mit dem nationalen Begriff. — Man spricht wohl bei uns von den nationalen Parteien, aber dieser Begriff hat doch nur eine relative Wahrheit. — Der einzelne Parteimann kann unbedingt national sein, die Partei als solche hat immer ihr eigenes Interesse, was mit dem nationalen Interesse nicht zusammenfällt." Man sollte also aufhören, das Heil des Zionismus darin zu erblicken, daß sein Charakter als Partei gewahrt bleibe. Wenn die politische Natur des Zionismus nicht anders zu erklären wäre, hätte man keine Veranlassung, sie ängstlich zu behüten. Mit dem Parteibegriff kann sie nicht begründet werden. Der Zionismus ist keine Partei; denn er ist das jüdische Volk. Im Felde Moritz Bileski RECHTSSTELLUNG UND INNERE VERFASSUNG DER JUDEN IN POLEN 2. Die Zentralverfassung A. Staatliche Zentralisationsversuche. Das Generalseniorat. (I. Hälfte des XVI. Jahrhunderts.) Im XIV. und XV. Jahrhundert begegnen wir größeren jüdischen Gemeinden nur in einigen Hauptstädten Polens, wie in Posen, Krakau, Kaiisch, Sandomir, Lublin, Lemberg, in denen sich der Handelsverkehr konzentrierte, während die in anderen Städten nur sporadisch kaum noch als Kollektivkörper organisiert auftreten.*) Diese Gemeinden treten wohl hie und da zu einer gemeinsamen Aktion zusammen, so bei der Thronbesteigung eines neuen Königs die Bestätigung bzw. Erweiterung der Judenprivilegien zu erwirken, doch haben diese Zusammenkünfte einen bloß ephemeren Charakter, von einer festgefügten und gesetzlich anerkannten Organisation ist noch lange keine Rede. Die Frage der Vereinigung der Gemeinden erscheint zum erstenmal am Beginn des XVI. Jahrhunderts, als infolge der Vertreibung der Juden aus den Nachbarländern größere Massen von Einwanderern das Land überströmten und neue Ansiedelungen von Juden emportauchen. Da tritt uns mit einemmal ganz unvermittelt eine zentralistische Organisationsform entgegen, und — was das Merkwürdige ist — die Art und Weise, wie diese neue Verfassung auftaucht und ins Leben tritt, läßt keinen Zweifel übrig daran, daß sie nicht etwa spontan, kraft eines freiwilligen Übereinkommens aus der Mitte der Judenschaft selbst hervorging, sondern vielmehr dieser aufoktroyiert wird — gewissermaßen ein Staatsstreich gegenüber dem bisherigen Selbstbestimmungsrecht der jüdischen Gemeinden. Nach außen tritt diese neue *) In Litauen v/erden laut einem Generalprivileg vom J. 1514 folgende Judengemeinden zu jener Zeit erwähnt: Brest, Grodno, Luck, Troki (bei Wiina), Wlodimir, Pinsk, Kobrin. vgl. Russko-Jewr. Archiw I, Nr. 26, S. 86. Heft 4.!Ö