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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 3 · p. 199

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 3
Article
Das Beispiel
Date
1917-01-01
Page
199 (sequence 1)
Language
German
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BEMERKUNGEN Das Beispiel Der Krieg, der die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sein will — ach, wie tief hat der Wahnsinn des Mordens auch diese beherrschte Zwecksetzung des Kriegstheoretikers verwandelt, bis aus dem letzten Verzweiflungsmittel einer politischen Auseinandersetzung ein sich ins Orgiastische überschlagender zweckloser Selbstzweck geworden ist! — hat alle politischen Rücksichtnahmen und Beziehungen verschlungen. Die Schützengräben trennen Welt von Welt und keine internationale Beziehung hat ihre ausgleichende Wirkung behalten. Die völkerverbindenden Kräfte der Menschheit haben sich in den Schoß des reinen Geistes geflüchtet und erhoffen erst von der umstürzenden Not einer unerhörten Sehnsucht Neugeburt und Verwirklichung. Oder hat diese Neugeburt schon begonnen? Künden sich die Wehen einer neuen, einer besseren Zeit schon in den tragischen Gebärden der Völker an, die mitten in Blutopfern und Wirrsal, in Haß und Machtbegehr sich zum Friedenswillen und zur Selbsterneuerung bekennen? Wenn man beklommenen und jubelnden Herzens sieht, wie die russische Revolution, die Zertrümmerung der russischen Gewaltherrschaft über Grenzen und Gräben hinweg Verständnis, Mitgefühl, Mitfreude und Begrüßung weckt, könnte man daran glauben. Die Menschheit wird sich dessen bewußt, daß die Freiheit der Mitmenschen, die Freiheit des Nachbarvolkes köstlicherer Gewinn ist als Sieg, der Macht gibt* Die große Erschütterung der russischen Revolution übertönt fürs nächste die Geräusche, die den Aufbau des staatlichen Lebens im Osten begleiten, soweit es nicht von Petersburg aus seine Befehle bekommt. Zwar gibt es auch in Rußland polnische Fragen, polnische Politiker und auch schon Versuche zur Einrichtung einer polnischen Selbstverwaltung. Aber diese polnische Politik ist eine Politik in partibus infidelium: eine Goluspolitik. Das polnische Land ist jetzt vom Westen, nicht vom Osten zu erreichen. Darum schlägt die Brandung der polnischen Frage in den Westen und, wenn die russische Revolution auch in diesem näheren Osten zu neuen Fragen und Forderungen Anlaß und Ausgang gewesen sein sollte, so muß die Rückwirkung jetzt zunächst diesseits der deutschen Grenze Beachtung finden. Das gilt auch für den Komplex der jüdischen Fragen. Ein Beispiel, zwingend und die Verantwortlichkeit der Entscheidung betonend, mag hier zum erstenmal der Öffentlichkein zum Bewußtsein gebracht sein. Nach russischen Gesetzen war den Juden das Wohnen auf dem Lande verboten. Das Verbot galt, wie für das ganze russische Reich, auch für Polen und wurde nur von einzelnen Juden umgangen, die dem stets erneuerten Kesseltreiben geängstigt und bedroht, bedroht und geängstigt zu entkommen verstanden. Die Polen, die sonst die russischen Gesetze die verhaßte Fessel schmähten, welche sie niemals freiwillig dulden würden, waren diesem judenfeindlichen Gesetzesparagraphen durchaus nicht feind. Sie erinnerten sich des Gesetzes auch noch unter der Herrschaft der deutschet Verwaltung und trieben, selbst zur Selbstverwaltung zugelassen, mit dem russischen Gesetz den polnischen Juden aus dem polnischen Dorf — oder versuchten es doch: so unter anderem geschehen durch amtliche Verkündigung in der Gemeinde Widzew, Kreis Lask, am 27. 7. 1916 gegen den Juden David Wislinski, der aufgefordert wurde, „binnen zwei Wochen das Dorf Chocianowice mit der ganzen Familie zu verlassen, da nach dem bestehenden Gesetze den Juden der Aufenthalt auf bäuerlichem Boden nicht gestattet ist". Der Verwaltungschef bei dem Generalgouvernement Warschau wurde von der Zionistischen Vereinigung für Deutschland befragt, wie die deutsche Verwaltung prinzipiell der Anwendung dieser russischen Ausnahmegesetze gegenüberstehe. Darauf antwortete der Verwaltungschef am 18. Oktober 1916, daß in dem vorliegenden Fall bereits auf Eingreifen des Polizeipräsidenten in Lodz ausnahmsweise zunächst von einer Ausweisung abgesehen worden ist. „Im übrigen bemerke ich", daß das Gesetz vom 25. Mai 5. Juni 1862 in Geltung ist und auch mit Rücksicht auf Art. 43 des Haager Abkommens seine Abänderung, die nur im Wege der Gesetzgebung erfolgen könnte, zur Zeit nicht in Frage kommt, daß

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