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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1938-07-01 · 10 (7.1938) · p. Seite 8

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
16 (1937-1938)
Issue
10 (7.1938)
Date
1938-07-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR FRANKFURT Nr. 10 Juli 1938 Zur. jüdischen Auswanderung Neues Einwanderungsgesetz für Brasilien Der Hilfsverein teilt folgendes mit: Der Text des neuen brasilianischen Einwandeiungsgesetzes, über dessen ^Inhalt schon seit längerer Zeit in der jüdischen Oeffentlichkeit Vermutungen angestellt wurden, liegt nunmehr vor. Allerdings sind die für die Anwendung des Gesetzes besonders wichtigen Ausführungsvorschrifien noch nicht erlassen,- aber über die Grundzüge, auf denen das brasilianische Einwanderungsrecht künftig beruhen wird, verschafft der vorliegende Text doch einige Kärheit. Wir geben nachstehend eine Uebersicht über die wichtigsten Bestimmung: Das neue Gesetz beseitigt das bisher geltende System der „Chamada", nach dem der Schwerpunkt des Einwahderungsverfahrens bei den brasilianischen Immigrationsbeliörden lag, während die Visumerteilung durch die Konsulate lediglich formelle Bedeutung besaß. Fortab wird es umgekehrt sein: die Visierung durch den Konsul wird die entscheidende Voraussetzung der Einwanderungserlaubnis bilden. Der Konsul muß die Erteilung des Visums ablehnen, wenn gegen den Einwanderungswilligen in moralischer, politischer oder gesundheitlicher Beziehung Bedenken bestehen^- er kann die Visierung verweigern, wenn er den Einwanderungswjlligen aus sonstigen Gründen für unerwünscht hält. Alleinreisende Personen, die jünger als 18 oder älter als 60 Jahre sind, erhalten grundsätzlich kein Visum, mit Ausnahme der Fälle, die in den (noch nicht erlassenen) Ausführungsvorschriften vorgesehen sind. Generell hat sich die brasilianische Bundesregierung das Recht vorbehalten, aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen die Einreise von Angehörigen bestimmter Rassen oder Nationalitäten zu beschränken oder zu verhindern. Die Einreise ist nur in bestimmten Grenzstationen gestattet und zwar in den Häfen von Beiern, Recife, Salvador, Rio de Janeiro, Santos, S. Francisco do Sul, Florianopolis und Rio Grande. Auf dem Land- oder Luftweg und auf Binnengewässern ist die Einreise nur an Orten erlaubt, die Sitz der Bundes-Inspektionsbehörden für die Einwanderung sind oder in denen sich Posten des Einwanderungsamtes befinden. Besonders bedeutsam ist, daß die Zahl der zugelassenen Ausländer jährlich nicht mehr als 2% aller Ausländer derselben Nationalität betragen darf," die vom 1. Januar 1884 bis 31. Dezember 1933 nach Brasilien eingewandert sind. Bei Angehörigen solcher Staaten, die erst nach dem 1. Januar 1914 entstanden sind (z. B. Polen und die Tschechoslowakei), wird die Quote aus der Zahl der vom 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1933 eingewanderten Personen errechnet. 80% jeder Quote sind für Einwanderer vorbehalten, die Landwirte oder Techniker landwirtschaftlicher Industrien sind. Auf Handwerker, Angehörige kaufmännischer und anderer Berufe entfallen also nur 20% der Quote. Eingewanderte Landwirte oder Techniker einer landwirtschaftlichen Industrie dürfen ihren Beruf 4 Jahre nach der Einwanderung ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht wechseln. Jeder eingewanderte Ausländer hat sich binnen 30 Tagen nach der Landung bei. der zuständigen Polizei-Behörde zu melden. Außerdem muß er nach Ablauf von 6 Monaten eine Identitätskarte lösen und während der ersten 4 Jahre jede Aenderung seiner Arbeit oder seines Wohnortes anzeigen. - Das Gesetz enthält sodann Vorschriften über Gruppensiedlungen. Grundsätzlich sind geschlossene Siedlungen von Ausländern der gleichen Nationalität verboten. Ausnahmsweise sind sie zulässig, sofern die Angehörigen einer fremden Nationalität höchstens 25% der Gruppe betragen. In diesem Fall müssen dem Kollektiv jedoch mindestens 30% Brasilianer angehören. Außerdem müssen alle Schulen solcher Gruppen von geborenen Brasilianern geleitet sein. Ferner darf-keine Gruppensiedlung Bezeichnungen in einer fremden Sprache führen. Gesellschaften, Vereinigungen oder Privatpersonen, die die Einwanderung von Ausländern beireiben, müssen hierzu eine besondere Erlaubnis besitzen, die vom Rat für Einwanderung und Kolonisation erteilt wird. Neben Vorschriften über die Einwanderung enthält das Gesetz Bestimmungen über den vorübergehenden niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiii tiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniMiiiiiiiiiiiiiiiiiinuniiaiiii i Der Auswanderer weiß »; daß er bei uns die große Auswahl in i jeder gewünschten Qualität vorfindet. Die richtige Beratung auf Grund unserer reichjen.. Erfahrungen sichert Ihnen den guten Einkauf bei LUDWIG Das grosse Spezial-Geschäft für Herren- und Knabenkleidung Hindenburgplatz 12 gegenüber dem Häuptbahnhof hihi ■■■■..........""""......■■■iitiiiiiiiiiiiiiiiiiiui»iimAimiui»iiiii .......................

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