Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 16 (1937-1938)
- Issue
- 7 (4.1938)
- Date
- 1938-04-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Durch das Reichsgefetz über die Rechtsverhältniffe der jüdifchen Kultusvereinigungen vom 28. Marz 1938 i[? benimmt, dap die jüdifchen Synagogengemeinden und ihre Verbände die Stellung als Körperfchaften des öffentlichen Rechts verlieren. Sie tragen fortan den Charakter rechtsfähiger Vereine des bürgerlichen Rechts. Durch diefe Maßnahme wird die Stellung der Gemeindemitglieder zu derjenigen Synagogengemeinde, der fie angehören, nicht berührt. Ihre Verpflichtungen gegenüber ihrer Gemeinde begehen unverändert fort. Im Rahmen der neuen Form verbindet das gleiche rechtliche und fittliche Band die Gemeinde und ihre Mitglieder. Unverändert werden die jüdifchen Kultusvereinigungen und ihre Verbände als privatrechtliche Körperfdiaften fich weiterhin ihrer Aufgabe der kulturellen und fozialen Betreuung ihrer Mitglieder widmen. Unverändert begeht die rechtliche und fittliche Pflicht jedes Gemeindemitgliedes* durch finanzielle Leitungen und durch Teilnahme am Gemeindeleben wirtfchaftlich und moralifch der Gemeinde und den Einrichtungen der jüdifchen Gemeinfchaft zu dienen. Die Reichsvertretung der Juden in Deutjchldnd DR. BAECK