Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 11 (8.1936)
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 420 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 420 11 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Die Gebetzeiten in den Gemeindesynagogen Da die Gebetzeiten in den Gemeindesynagogen künftig nicht mehr in den Tageszeitungen veröffentlicht werden, empfehlen wir den Gemeindemitgliedern, den Gottesdienstlichen Anzeiger des Gemeindeblattes, der perforiert erscheint, herauszulösen und aufzubewahren. Wir weisen darauf hin, dass kleine Aenderungen, insbesondere in Bezug auf die Predigten möglich sind, weil der Gottesdienstliche Anzeiger für mehrere Wochen im voraus fertiggestellt werden muss. Genaue Angaben sind in den Anschlägen der Synagogen zu finden. Synagogenplätze Die Ausgabe der Platzkarten für die Gemeindesynagogen gegen Einziehung der Mietbeträge erfolgt in diesem Jahre in der Zeit von Montag, den 17. August 1936 bis einschließlich Montag, den 31. August 193 6. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, das Geld in der oben genannten Zeit bereitzulegen. .Denjenigen Gemeindemitgliedern,- die in dieser Zeit nicht zu Hause anzutreffen sind, ist Gelegenheit gegeben, die Beträge durch Ueberweisung auf das betreffende Postscheckkonto rechtzeitig zu zahlen. Die Postscheckkonten lauten: a) Für die Hauptsynagoge, Gr. Wollgraben: S. Grünebaum, Fürstenbergerstr. 173, Postscheckkonto Nr. 140884 Ffm. b) Für die Synagoge am Dominikanerplatz: J. Mühlfelder, Uhlandstr. 49, Postscheckkonto Nr. 43949 Ffm. -c) Für die Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30: M. Löllbach, Freiherr v. Steinstr. 30, Postscheckkonto Nr. 68377 Ffm. Schriftliehe Benachrichtigungen oder Mahnungen zur Abholung der nicht eingelösten Karten ergehen nicht. Nicht abgenommene und verfügbare Karten werden, soweit möglieh, neuen Bestellern durch die Synagogenvorstände zugeteilt. An Platzinhaber können für deren unselbständige Söhne und Töchter sonst nicht vermietete Synagogenplätze zu ermässigtem Preis vom 7. Septembe 1936 ab abgegeben werden. Die Synagogenvorstände sind zur Erteilung weiterer Aus kiinfte jederzeit bereit. Die Synagogenvorstände haben in der oben genannten Zeit eine Sprechzeit, werktäglich von 10—12 Uhr im Sitzungszimmer der Hauptsynagoge, Allerheiligenstr. 75 ' Synagoge am Dominikanerplatz, Dominikanerplatz 18 Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30 eingerichtet. Während dieser Zeit wird ein Mitglied der Gemeinde; Verwaltung anwesend sein. Schülerkarten: Die Ausgabe der Schülerkarten für die Westendsynagoge .erfolgt in diesem Jahre am Dienstag, den 8., Mittwoch, den 9. und Donnerstag, den 10. September 1936 von 16-18 Uhr gegen schriftliche Bescheinigung des Religionslehrers in der Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30. Schülerkarten für die Hauptsynagoge und Synagoge am Dominikanerplatz sind schriftlich bei dem betreffenden Synagogenvorstand, ebenfalls unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung des Religionslehrers zu beantragen. Synagoge Bockenheim: Die Karten werden in der oben genannten Zeit durch den Synagogenwart S. Stern kassiert. Krankenhaussynagoge: Die Ausgabe erfolgt im Büro des Krankenhauses, Gagernstr. 36, während der üblichen Bürozeit: Vereinshaus Eschersheimerlandstr. 25-27: Ein konservativer Zweiggottesdienst findet in der gleichen Weise wie im Vorjahr statt. Der Kartenverkauf findet statt vom Dienstag, den 1.- bis einschl. Freitag, den .11. September 1936 in der Zeit von 9-12 Uhr im Gemeindehaus, Fahrgasse 14 6. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß keine Plätze zurückgelegt werden. Eine Reservierung wie in früheren Jahren ist bei diesem Gottesdienst nicht mehr möglich. Im allgemeinen Interesse werden die Gemeindemitglieder dringend gebeten, die Einlösung der Platzkarten zu den genannten Terminen vorzunehmen. Frankfurt a. M., den 1. Juli 1936. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Gottesdienst in der Hauptsynagoge Der Nachmittagsgottesdienst an den Wochentagen findet in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September um 18.30 Uhr statt. Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr L&SGZ6itCIl* Samstag: lOVa—13, 15%—18 Uhr; . Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—IC Uhr —Dr. Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. 77963, 15—I6V2 Uhr (ausserMittwoch) — Dr. Lemle,Miquelstr. 3, Fernspr. 75185, Montag, Mittwoch, Freitag 15 — 36 Uhr — Dr. Salzberger, Eschersheimerlandstrasse 67, Fernspr. 56920, 15V2—16^ Uhr— Dr. Seligmann, Böhmerstr. 9, ptr, Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Roteckstr. 11, Fernspr. 45281,14—15 Uhr, ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwah", Theobald Christstrasse 6, Fernspr. 45673, Donnerstag 10—12 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Iin Sachsonlager 13, Fernspr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so dass sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderungnicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit diebehördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den' Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhof samt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befaßt sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden.