Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 14 (1935-1936)
- Issue
- 10 (7.1936)
- Date
- 1936-07-01
- Page
- Seite 381 (sequence 19)
- Language
- German
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feite 381 zelschülern. werden diese Gespräche allen willkommene Ergänzung ihres Lernens sein, Die Lehrer werden) in-diesen Gesprächen schnell ein gutes Hilfsmittel zur Belebung des Unterrichts erkennen, zumal die Gespräche, die den verschiedensten Seiten des Alltagslebens folgen wollen, eine eigene Weiterführung des gegebenen Materials ermöglichen und erreichen wollen.— Dr. H. L. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Synagogenplätze , Die Ausgabe der Platzkarten für die Gemeindesynagogen gegen Einziehung der Mietbeträge erfolgt in diesem Jahre in der Zeit von Montag, den 17. August 1936 bis einschließlich Montag, den 31. August 193 6. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, das Geld in der oben genannten Zeit bereitzulegen. Denjenigen Gemeindemitgliedern, die in dieser Zeit nicht zu Hause anzutreffen sind, ist Gelegenheit gegeben, die Beträge durch Ueberweisung auf das betreffende Postscheckkonto rechtzeitig zu zahlen. Die Postscheckkontenlauten: a) Für die Hauptsynagoge, Gr. Wollgraben: S. Grünebaum, Fürstenbergerstr. 173, Postscheckkonto Nr. 140884 Ffm. b) Für die Synagoge am Dominikanerplatz: J. Mühlfelder, "Uhlandstr. 49, Postscheckkonto Nr. 43949 Ffm. c) Für die Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30: M. Löllbach, Freiherr v. Steinstr. 30, Postscheckkonto Nr. 68377 Ffm. Schriftliche Benachrichtigungen oder Mahnungen zur Abholung der nicht eingelösten Karten ergehen nicht. Nicht abgenommene und verfügbare Karten werden, soweit möglich, neuen Bestellern durch die Synagogenvorstände zugeteilt. An Platzinhaber können für deren unselbständige Söhne und Töchter sonst nicht vermietete Synagogenplätze zu ermässigtem Preis vom 7. Septembe 1936 ab abgegeben werden. Die Synagogenvorstände sind zur Erteilung weiterer Aus künfte jederzeit bereit. Die Synagogenvorstände haben in der oben genannten Zeit eine Sprechzeit, werktäglich von 10—12 Uhr im Sitzungszimmer der Hauptsynagoge, Allerheiligenstr. 75 Synagoge am Dominikanerplatz, Dominikanerplatz 18 Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30 eingerichtet. Während dieser Zeit wird ein Mitglied der Gemeindeverwaltung anwesend sein. Schülerkarten: Die Ausgabe der Schülerkartenfür die Westendsynagoge erfolgt in diesem Jahre am Dienstag, den 8., Mittwoch, den 9. und Donnerstag, den 10. September 1936 von 16-18 Uhr gegen schriftliche Bescheinigung des Keligionslehrers in der Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstr. 30. Schülerkarten für die Hauptsynagoge und Synagoge am Dominikanerplatz sind schriftlich bei dem betreffenden Synagogenvorstand, ebenfalls unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung des Keligionslehrers zu beantragen." Synagoge Bockenheim: Die Karten werden in der oben genannten Zeit durch den Synagogenwart S. Stern kassiert. Krankenhaussynagoge: Die Ausgabe erfolgt im Büro des Krankenhauses, Gagernstr. 36, während der üblichen Bürozeit. Vereinshaus Eschersheimerlandstr. 25-27: Ein konservativer Zweiggottesdienst findet in der gleichen Weise wie im Vorjahr statt. Der Kartenverkauf findet statt vom Dienstag, den 1. bis einschl. Freitag, den 11. September 1936 in der Zeit von 9-12 Uhr im Gemeindehaus, Fahrgasse 146. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß keine Plätze zurückgelegt werden. Eine Reservierung wie in früheren Jahren ist bei diesem Gottesdienst nicht mehr möglich. Im allgemeinen Interesse werden die Gemeindemitglieder dringend gebeten, die Einlösung der Platzkarten zu den genannten Terminen vorzunehmen. Frankfurt a. M., den 1. Juli 1936. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Gottesdienst in der Hauptsynagoge Der Nachmittagsgottesdienst an den Wochentagen findet in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September um 18.30 Uhr statt. Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr Lesezeiten: Samstag: lOVa—13, 15%—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dr. H 0 r 0 v i t z, Unterlindau 21, Fernspr. 77963, 15—I6V2 Uhr (ausser Mittwoch) — Dr. L e m 1 e, Miquelstr. 3, Fernspr. 75185, Montag, Mittwoch, Freitag 15 — 16 Uhr — Dr. Salzberg er, Eschersheimerlandstrasse 67, Fernspr. 56920, IÖV2—16% Uhr — Dr. S e 1 i g m a n n, Böhmerstr. 9, ptr, Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. — Eabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Roteckstr. 11, Fernspr. 45281, 14—15 Uhr, ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwah", Theobald Christstrasse 6, Fernspr. 45673, Donnerstag 10—12 Uhr — Gefängnisseelsorger Dr. Braun, Im Sachsenlager 13, Fernspr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen au der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so dass sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine' einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benach' richtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befaßt sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt -werden. Fachmännische Beratung und Köstenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrase 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro ( Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von HV2—13 Uhr. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat-Beilstrasse und an der Eckenheimer- Landstr. sind in der Zeit vom 1. April bis 15. September von 7 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. — Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen.